Bauleitplanung der Gemeinde Fronhausen, Ortsteil Fronhausen; Bebauungsplan Nr.1 „Stollberg / Keilsberg“

Last Updated on 9. Dezember 2019 by MartinGrebe

  1. Änderung im Bereich „Am Sportfeld / Salzbödener Weg“

 

 

(Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch)

 

 

 

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB

 

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat am 27.09.2018 gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m § 13a BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 „Stollberg / Keilsberg“ im Bereich „Am Sportfeld / Salzbödener Weg“ im beschleunigten Verfahren beschlossen.

 

(2) Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Er umfasst in der Gemarkung Fronhausen, Flur 14, die Flurstücke Nr. 17-21, 23/1, 24/6, 24/7, 66, 67, 68/2, 70, 71, 72, 73, 74, 201, 202, 203/4 tlw., 211, 212, 213/9 tlw. sowie in der Flur 15, die Flurstücke 83, 88-91, 129, 142tlw., 143/6tlw. und 144/5 tlw. Hinzu kommt die Parzelle 70tlw. in der Flur 1 für das angedachte Regenrückhaltebecken. Der Änderungsbereich befindet sich zwischen der Straße Am Sportfeld und Salzbödener Weg

 

(3) Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Nachverdichtung im Bereich der Straßen „Am Sportfeld“ und „Salzbödener Weg“ in Anlehnung an die im näheren Umfeld bereits bestehende Wohnbebauung. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.1 „Stollberg / Keilsberg“ von 1965, der zu diesem Zweck entsprechend zu ändern ist. Zur Ausweisung gelangt ein Allg. Wohngebiet i.S.d. § 4 Baunutzungsverordnung. Zugleich werden für den Geltungsbereich der 1. Änderung die bisherigen Festsetzungen und sonstigen Planinhalte des Bebauungsplanes an die aktuellen Gegebenheiten und gesetzlichen Grundlagen angepasst. Im Sinne des § 1a BauGB (sparsamer Umgang mit Grund und Boden) wird somit eine weitere Bebauung auf den Grundstücken ermöglicht. Im Bereich der Parzellen 66 und 67 wird die bisher geplante Bebauung aufgrund infrastruktureller Probleme teilweise zurückgenommen. Aufgrund des o.a. Sachverhaltes kommt der § 13a BauGB zur Anwendung (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

 

(4) Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB gegeben.

 

(5) Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10a Abs.1 BauGB) abgesehen wird. Das beschleunigte Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.

 

(6) Gemäß § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Planentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung, Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und einer Schalltechnischen Untersuchung zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom

 

09.12.2019 – 24.01.2020 einschl.

 

in der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19, Bauamt, während der allg. Dienststunden zu jedermanns Einsicht in der Verwaltung öffentlich aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist sowie nach Terminvereinbarung die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweise schriftlich oder zu Protokoll oder per E-Mail.

 

(7) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgebeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

(8) Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind die Planunterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen und können auf der Homepage www.gemeinde-fronhausen.de unter der Rubrik Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden.

 

(9) Gemäß § 4b BauGB hat die Gemeinde Fronhausen das Planungsbüro Holger Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.1 „Stollberg / Keilsberg“ – 1. Änderung im Bereich „Am Sportfeld / Salzbödener Weg“ in Fronhausen

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Bebauungsplan "Am Sportfeld"
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Begründung "Am Sportfeld"
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Plankarte "Am Sportfeld"
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Textliche Festsetzungen "Am Sportfeld"
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Umweltfachbeitrag "Am Sportfeld"

 

 

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