(im Verfahren gemäß § 13b BauGB – Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13b BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13b und § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat in ihrer Sitzung am 22.08.2019 gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB die Aufstellung des o.g. Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB beschlossen.
- Der räumliche Geltungsbereich des Vorh. Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Fronhausen, Flur 7, Flurstücke 62/7, 62/8 und 150tlw. und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden. Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsrand des Ortsteils Fronhausen, südlich grenzt die Egerstraße an und östlich landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen.
- Planziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiet i.S.d. § 4 BauNVO zur vorrangigen Bebauung mit einem Einfamilienhaus, um der Nachfrage nach Baugrundstücken in dem Ortsteil Fronhausen künftig gerecht zu werden. Das Verfahren wird gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt.
- Der Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
- Gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB gegeben.
- Gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.
- In Ausführung des § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB liegen die Planunterlagen (Plankarte, Begründung, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag und Vorhaben- und Erschließungsplan) in der Zeit von
Montag, dem 18.11.2019 bis einschließlich Freitag, dem 20.12.2019
in der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19, Bauamt, Zimmer 15, während der allg. Dienststunden zu jedermanns Einsicht in der Verwaltung öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zur Planung während der allg. Dienststunden oder nach Vereinbarung schriftlich oder zu Protokoll vorgebracht werden. Auch per email kann eine Stellungnahme abgegeben werden, siehe nachfolgende Ausführungen.
- Gemäß § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
- Gemäß § 4a Abs.4 BauGB sind die Planunterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen und können auf der Homepage www.gemeinde-fronhausen.de unter der Rubrik Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden.
- Die Gemeinde Fronhausen hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Holger Fischer aus 35440 Linden mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.
Übersichtskarte und Räumlicher Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Egerstraße“
genordet, ohne Maßstab