Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan für den Regierungsbezirk Gießen

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Last Updated on 29. November 2019 by MartinGrebe

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen und Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr aufzustellen, alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan für den Regierungsbezirk Gießen, wird ab dem 25. November 2019 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen (www.rp-giessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Der Entwurf wird darüber hinaus während dieses Zeitraums in Papierform beim Regierungspräsidium Gießen zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse zur Einsichtnahme ausgelegt:

Regierungspräsidium Gießen
Marburger Straße 91
35394 Gießen
Raum 534

Zu dem Entwurf können bis zum 21. Januar 2020 Stellungnahmen über das Funktionspost-fach auf elektronischem Wege abgegeben werden. Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt beim Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.2, Marburger Straße 91, 35394 Gießen oder über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ eingereicht werden.

Die Stellungnahme sollte sich auf die dargestellten Lärmkonflikte und Maßnahmenkonzepte beziehen. Eine Untersuchung neuer Konfliktpunkte ist erst wieder in der 4. Runde der Lärmaktionsplanung möglich. Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplans Hessen.

 

Gießen, den 25.11.2019

Regierungspräsidium Gießen
RPGI-43.1-53e0100/9-2017/7

 

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