Hinweisbekanntmachung nach § 1 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmachungsVO)

  • Beitrags-Kategorie:Amtlich
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Ortsrecht der Gemeinde Fronhausen

– Neufassung der Benutzungsordnung für Gemeinschaftseinrichtungen und Veranstaltungsorte der Gemeinde Fronhausen

Die Gemeinde Fronhausen weist darauf hin, dass auf der Internetseite der Gemeinde Fronhausen unter www.fronhausen.de – Bekanntmachungen / Amtliche Bekanntmachungen die „Neufassung der Benutzungsordnung für Gemeinschaftseinrichtungen und Veranstaltungsorte der Gemeinde Fronhausen; beschlossen durch die Gemeindevertretung am 22.08.2019“ eingestellt worden ist.

Es wird auf das Recht aufmerksam gemacht, dass diese während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen ist und gegen eine Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke gefertigt werden können.

Fronhausen, 05.09.2019

Der Gemeindevorstand                                 (Siegel)
der Gemeinde Fronhausen

gez.: Claudia Schnabel
Bürgermeisterin

 

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