Akutes Gesundheitsrisiko: Kohlenmonoxid-Vergiftungen in Shisha-Betrieben

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Last Updated on 13. September 2019 by MartinGrebe

Mit dem Beschluss auf der Sitzung der Länderarbeitsgemeinschaft Umweltbezogener Gesundheitsschutz im Jahr 2017, einen Bericht zum Thema „Akutes Gesundheitsrisiko: Kohlenmonoxid-Vergiftungen in Shisha-Betrieben“ zu erstellen, wurde auf die bundesweite Entwicklung zunehmender Vergiftungsfälle durch Kohlenmonoxid in Shisha-Betrieben reagiert.

Unter Shisha-Betrieben sind Einrichtungen zu verstehen, in denen Wasserpfeifen zubereitet und/ oder geraucht werden. Dazu gehören bspw. Shisha-Bars, -Cafés, -Lounges und öffentliche Begegnungsstätten. Darüber hinaus gibt es Geschäfte, die Zubehör zu Wasserpfeifen verkaufen und auch eine Verkostung anbieten. Im Folgenden wird für diese Einrichtungen die Bezeichnung Shisha-Betriebe gewählt.

Das Risiko einer Kohlenmonoxid-Vergiftung beim Wasserpfeife-Rauchen kann in schlecht gelüfteten Räumlichkeiten erheblich sein und zu lebensgefährlichen Situationen führen.

Diesem Risiko stehen die zunehmende Beliebtheit des Rauchens von Wasserpfeifen vor allem bei jungen Leuten und eine wachsende Zahl an Shisha-Betrieben, die ein erfolgversprechendes Geschäftsfeld zu nutzen wissen, gegenüber. Dazu kommt die Kritik, die in einigen Bundesländern bereits in parlamentarischen Anfragen und Debatten zum Aus-druck gebracht wurde, dass die derzeitigen gesetzlichen Regelungen keine hinreichende Handhabe böten, Maßnahmen zum Schutz der Gäste von Shisha-Betrieben durchzusetzen.

Der vorliegende Bericht trägt den aktuellen Sachstand zusammen:

  • zum Aufbau und Betrieb einer Wasserpfeife,
  • zu den gesundheitlichen Gefahren des Wasserpfeife-Rauchens, insbesondere durch Kohlenmonoxid,
  • zu Kohlenmonoxid-Konzentrationen, die beim Konsum von Wasserpfeifen in der Raumluft entstehen können.

Es folgen Empfehlungen, die dem Ziel dienen, die Konzentration von Kohlenmonoxid zu begrenzen und zu überwachen:

  • Vorgabe einer maximalen Kohlenmonoxid-Konzentration in der Raumluft in Shisha-Betrieben in Höhe von 30 ppm (35 mg/m3),
  • technische Maßnahmen, z. B. Einbau von Belüftungs- und Rauchgasabzugsanla-gen, Installation von Kohlenmonoxid-Warngeräten,
  • Öffentlichkeitsarbeit.

In der Aufbereitung der Informationen wird die konkrete Gefahr, im Zusammenhang mit dem Rauchen von Wasserpfeifen in Innenräumen gesundheitsgefährdende, potenziell lebensgefährliche Kohlenmonoxid-Vergiftungen zu erleiden, deutlich.

Zusammen mit der zunehmenden Beliebtheit des Wasserpfeife-Rauchens ergibt sich Handlungsbedarf:

  • Es ist eine maximale Kohlenmonoxid-Konzentration für die Raumluft in Shisha-Betrieben festzulegen. Vorschlag: 30 ppm CO (35 mg/m3).
  • Es sind technische Maßnahmen erforderlich, um diesen Wert in Shisha-Betrieben zu erreichen und zu überwachen (Be- und Entlüftungsanlage, Abgasanlage im Zu-bereitungsraum, CO-Warngeräte).
  • Gäste (insbesondere vulnerable Gruppen) müssen auf die Gefahren hingewiesen werden, die mit dem Shisha-Rauchen und der Freisetzung von Kohlenmonoxid verbunden sind.
  • Die Durchsetzung und Überprüfung dieser Maßnahmen muss rechtlich geregelt werden.
  • Die Aufklärungs-/Öffentlichkeitsarbeit ist aufzunehmen bzw. zu stärken.
  • Zur Verbesserung der Datenlage sind
    o vermehrt Kohlenmonoxid-Messungen durchzuführen und
    o Kohlenmonoxid-Vergiftungsfälle zu dokumentieren.

Nachfolgend kann der Bericht der Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) hier heruntergeladen werden:

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Bericht zu Kohlenmonoxid-Vergiftungen in Shisha-Betrieben

 

 

 

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