Bauleitplanung der Gemeinde Fronhausen, Ortsteil Bellnhausen

Last Updated on 23. August 2019 by MartinGrebe

Bebauungsplan „Im Feldchen“ – 1.Änderung und Erweiterung 

sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB

 

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat am 31.01.2019 gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Offenlage der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Im Feldchen“ im Ortsteil Bellnhausen sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

 

(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung und Erweiterung beschränkt sich auf die Flurstücke 219/17tlw., 219/18, 219/19, 250tlw., 229/1tlw. und 232 in der Flur 3 sowie die Flurstücke 187/1tlw. und 188/1 in der Flur 5, jeweils Gemarkung Bellnhausen. Zum Entwurf wurde eine externe Ausgleichsfläche mit in die Planung aufgenommen. Die Waldfläche ist auf der Plankarte 2 dargestellt und betrifft zwei betroffene Grundstücke in der Flur 13, Flurstück 18tlw. und 1/1tlw Gemarkung Fronhausen.

 

(3) Mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes soll ein Standort für einen Feuerwehrstützpunkt bauplanungsrechtlich vorbereitet werden. Gleichzeitig soll die Zufahrtsregelung der Feuerwehr auf die Landesstraße geordnet werden. Neben der Ausweisung von Bauflächen wurden zum Entwurf Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit in die Planung aufgenommen, um den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriff in den Naturhaushalt zu kompensieren und auszugleichen.

Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, der die Fläche derzeit als lw. Nutzfläche darstellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB.

 

(4) Für die Änderung des Flächennutzungsplanes und für den Bebauungsplan wurde die Durchführung einer Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB erforderlich, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (§ 2a BauGB). Die bisherige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

 

Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag:

Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB:

  • Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Hinweise zur Betroffenheit von oberirdischen Gewässern und Nichtbetroffenheit der Lage außerhalb eines Trinkwasserschutzgebietes und außerhalb von Überschwemmungsgebieten. Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt.
  • Klima und Luft: Auswirkungen des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- bzw. Kleinklima.
  • Tiere und Pflanzen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, Eingriffsbewertung, Beschreibung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs innerhalb des Plangebietes, artenschutzfachliche Bewertung entsprechend der Ergebnisse der Geländekartierung und Prognose, Verweise auf gesetzliche Regelungen zum Artenschutz.
  • Biologische Vielfalt: Feststellung keiner nachteiligen Wirkungen des Plangebietes für die biologische Vielfalt.
  • Landschaft: Aufgrund der bestehenden Vorbelastung keine nachteiligen Auswirkungen auf das Landschafts- bzw. Ortsbild.
  • Natura-2000-Gebiete: Direkte Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten ist nicht gegeben, Auswirkungen auf die Schutzziele der nächstgelegenen Schutzgebiete sind nicht zu erwarten.
  • Sonstige Schutzgebiete: Betroffenheit von sonstigen Schutzgebieten ist nicht gegeben.
  • Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Keine zusätzlichen negativen Auswirkungen des Plangebietes auf die angrenzenden Wohnhäuser und Nutzungen. Keine Erholungsfunktion des Plangebietes.
  • Kultur- und sonstige Sachgüter, kulturelles Erbe: Hinweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern.
  • Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität: Beeinträchtigungen der bestehenden und zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität im Zuge der Planung ist nicht zu erwarten.

 

Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.

Als weitere umweltbezogene Information liegt ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in Bezug auf die Tiergruppe der Vögel (Avifauna), Haselmaus, Fledermäuse und Reptilien vor. Sonstige Säugetiere wurden nach Überprüfung der vorhandenen Habitatstrukturen als keine potentiell betroffen artenschutzrechtlich relevanten Artengruppen beurteilt. Der Fachbeitrag ist Teil des Umweltberichtes.

 

Im Rahmen des bisherigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB sind um-weltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Wesentliche Sachverhalte werden zusammenfassend aufgeführt:

 

Deutsche Bahn AG und Hessen Mobil:

Hinweise auf mögliche Immissionen (insbesondere Luft- und Körperschall von der Bahn) sowie Straßenlärm von der Bundesstraße B3 und der Landesstraße L3048 (Schutzgut: Mensch, Gesundheit und Bevölkerung).

Kreisausschuss des Landkreises Marburg Biedenkopf, Fachbereich Naturschutz: Hinweise zur Erfassung von Flora und Fauna und die Bewertung möglicher Beeinträchtigungen, zu Verbotstatbeständen in Bezug auf den Artenschutz, Beeinträchtigungen der Tierwelt und des Landschaftsbildes durch Lichtimmissionen, Hinweise auf das südlich angrenzende Landschaftsschutzgebiet, FFH Gebiet bzw. Vogelschutzgebiet (Schutzgüter: Boden und Wasser, Tiere Pflanzen, biologische Vielfalt und Landschaft, Natura 2000 und weiterer Schutzgebiete sowie Mensch, Gesundheit und Bevölkerung ).

Kreisausschuss des Landkreises Marburg Biedenkopf, Fachbereich Wasser und Bodenschutz: Hinweise zur Einleitung von anfallendem Niederschlagswasser (Schutzgut: Boden und Wasser).

Kreisausschuss des Landkreises Marburg Biedenkopf, Fachbereich Ländlicher Raum:

Hinweise zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen und zur Ausgleichsfläche (Schutzgut Boden, Tiere und Pflanzen).

RP Darmstadt, Kampfmittelräumdienst: Es liegen keine Hinweise auf Kampfmittel im Plangebiet vor. (Schutzgut Boden und Wasser; Mensch, Gesundheit und Bevölkerung).

RP Gießen Dez. Obere Landesplanungsbehörde: Hinweise zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen, zu den raumordnerischen Vorgaben Regionaler Grünzug, Klimafunktion und Grundwasserschutz (Schutzgut Boden und Wasser; Mensch, Gesundheit und Bevölkerung).

RP Gießen Dez. Altlasten/Bodenschutz: Es liegen keine Hinweise auf Altlasten im Plangebiet vor.

Weitere Hinweise zum vorsorgenden Bodenschutz (Schutzgut Boden und Wasser; Mensch, Gesundheit und Bevölkerung; Tiere und Pflanzen).

 

Die Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Ausführungsgesetz zum BNatSchG behandelt sind, öffentlich ausgelegt.

 

(5) In Ausführung des § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterlagen der FNP-Änderung und des Bebauungsplanes (Plankarten und Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) in der Zeit vom

 

23.08.2019 – 25.09.2019 einschließlich

 

in der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19, Bauamt, während der allg. Dienststunden zu jedermanns Einsicht in der Verwaltung öffentlich aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist sowie nach Terminvereinbarung die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweise schriftlich oder zu Protokoll oder per E-Mail.

 

(6) Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

(7) Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind die Planunterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen und können auf der Homepage www.gemeinde-fronhausen.de unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden.

 

(8) Gemäß § 4b BauGB hat die Gemeinde Fronhausen das Planungsbüro Holger Fischer aus 35440 Linden mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.

 

Bauleitplanung der Gemeinde Fronhausen, Ortsteil Bellnhausen 

Bebauungsplan „Im Feldchen“ – 1.Änderung und Erweiterung 

sowie Änderung des Flächennutzungsplanes  

Übersichtskarte 1 Baugebiet Feuerwehrstützpunkt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übersichtskarte 

Plankarte 1 Standort Plangebiet Feuerwehrstützpunkt

Plankarte 2 Lage der Ausgleichsfläche

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Umweltrelevante Stellungnahmen "Im Feldchen"
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Umweltbericht "Im Feldchen"
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Textliche Festsetzungen "Im Feldchen"
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Flächennutzungsplan "Im Feldchen"
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Begründung zum Bebauungsplan "Im Feldchen"
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Begründung zum Flächennutzungsplan "Im Feldchen"
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Bebauungsplan "Im Feldchen"
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Artenschutz Fachbeitrag "Im Feldchen"

     

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