Hinweisbekanntmachung nach § 1 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmachungsVO)

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Ortsrecht der Gemeinde Fronhausen

– Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Fronhausen

Die Gemeinde Fronhausen weist darauf hin, dass auf der Internetseite der Gemeinde Fronhausen unter www.fronhausen.de die Neufassung der „Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Fronhausen; beschlossen durch die Gemeindevertretung am 27.06.2019“ eingestellt ist.

Es wird auf das Recht aufmerksam gemacht, dass diese während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen ist und gegen eine Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke gefertigt werden können.

Fronhausen, 11.07.2019

Der Gemeindevorstand                                 (Siegel)
der Gemeinde Fronhausen

gez.: Claudia Schnabel
Bürgermeisterin

 

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