Aus aktuellem Anlass möchten wir auf die Gebote und Verbote des folgenden Verkehrszeichens hinweisen.
Die Bedeutung des „Anlieger frei“ Zeichens ist es, eine Straße bzw. einen Straßenabschnitt für den Durchgangsverkehr zu sperren. Wer diese Straße nutzen will, um beispielsweise schnell zum nächsten Geschäft zu kommen, der zählt als Durchgangsverkehr und darf die Straße bzw. den Straßenabschnitt nicht befahren.
Als „Anlieger“ gelten nicht nur die Anwohner und Grundstückseigentümer, sondern im rechtlichen Sinne auch Besucher, Freunde, Verwandte, Kunden und Handwerker. Sie zählen darüber hinaus zu dem durchfahrt- und auch parkberechtigten Personenkreis.
Wenn man kein „Anlieger“ ist und eine Straße mit dem „Anlieger frei“ Zeichen befährt, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die ein Verwarnungsgeld nach sich zieht.
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Verkehrsregeln. Die Gemeinde Fronhausen behält sich vor, Verkehrskontrollen in den entsprechenden Bereichen durchzuführen.
Ordnungsamt der
Gemeinde Fronhausen
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