Hinweisbekanntmachung nach § 1 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmachungsVO)

  • Beitrags-Kategorie:Amtlich
  • Lesedauer:1 min Lesezeit

Kommunalwahlen im Lande Hessen vom 06. März 2016;
Bekanntmachung über ein Nachrückverfahren in die Gemeindevertretung nach den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts

 

Die Gemeinde Fronhausen weist darauf hin, dass auf der Internetseite der Gemeinde Fronhausen unter www.fronhausen.de – Bekanntmachungen / Amtliche Bekanntmachungen die „Bekanntmachung über ein Nachrückverfahren in die Gemeindevertretung Fronhausen“ eingestellt worden ist.

Es wird auf das Recht aufmerksam gemacht, dass diese Bekanntmachung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform / durch Aushang einzusehen ist und gegen eine Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke gefertigt werden können.

Fronhausen, 06.06.2019
Der Gemeindevorstand                                 (Siegel)
der Gemeinde Fronhausen

i.A.
gez. Achim Batz
Wahlamt

 

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