- Nachtrag zur Verbandssatzung
vom 04.12.2018
Aufgrund der gültigen Fassung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) i. V. m. § 9 der Satzung des ZMA vom 01.10.2004 hat die Verbandsversammlung am 04.12.2018 folgende Änderungen zur Verbandssatzung beschlossen:
- 23 (Deckung des Finanzbedarfs) wird wie folgt geändert:
„Während der ersten 14 Jahre der Mitgliedschaft werden kostendeckende Abwassergebühren für jedes Mitglied gesondert erhoben und in der Entwässerungssatzung festgesetzt.
Dieser 8. Nachtrag tritt nach der Veröffentlichung in Kraft.
Verbandsvorsitzender stellv. Verbandsvorsitzender
Manfred Apell, Bürgermeister Thomes Groll, Bürgermeister
Die vollständige Satzung des Zweckverbandes Mittelhessische Abwasserwerke kann auf der Internetseite des ZMA (zma-mittelhessen.de) eingesehen werden.
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2017
sowie Auslegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
Gemäß §9 Ziff. 9 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des ZMA am 04.12.2018 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt und beschlossen, den Jahresgewinn in Höhe von 569.509,60 EUR auf neue Rechnung vorzutragen sowie dem Vorstand und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Die Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilte am 28.09.2018 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen zur Einsichtnahme vom 11.02.2019 bis 08.03.2019 (Mo – Do von 8:00 bis 15:00 Uhr; Fr 8:00 bis 12:00 Uhr) in der Geschäftsstelle des ZMA, Unterm Bornrain 4, 35091 Cölbe öffentlich aus.
Verbandsvorsitzender stellv. Verbandsvorsitzender
Manfred Apell, Bürgermeister Thomes Groll, Bürgermeister
Satzung zum Wirtschaftsplan 2019
Die Verbandsversammlung des ZMA hat in der Sitzung vom 04.12.2018 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für 2019 wird für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019
im Erfolgsplan in den Erträgen auf 11.404.000 Euro
in den Aufwendungen auf 11.323.000 Euro
im Vermögensplan in den Einnahmen auf 15.277.000 Euro
in den Ausgaben auf 15.277.000 Euro
festgesetzt.
§ 2
Es gilt die am 04.12.2018 festgesetzte Stellenübersicht.
§ 3
Die Mitglieder erhalten die in der Anlage zur Satzung aufgeführten Stimmen in der Verbandsversammlung.
§ 4
Die laufenden Gebühren und Beiträge sind in der Entwässerungssatzung des Verbandes festgesetzt.
Die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr werden ab 01.01.2019 für das gesamte Verbandsgebiet einheitlich auf folgende Beiträge festgesetzt.
Benutzungsgebühren (Abwasser)
gem. § 26 EWS je m³ Frischwasserverbrauch bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage |
Niederschlagswassergebühr
gem. § 24 EWS je m2 abflusswirksamer, bebauter und künstlich befestigter Grundstücksfläche |
3,96 Euro | 0,53 Euro |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Finanzierung des Erfolgsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 950.000 € festgesetzt.
§ 6
Der Gesamtbetrag der Darlehensaufnahmen, die zur Finanzierung des Vermögensplanes erforderlich sind, wird auf 5.500.000 € festgesetzt.
Beschlossen in der Beschlossen in der
Vorstandssitzung Verbandsversammlung
am 04.12.2018 am 04.12.2018
Verbandsvorsitzender stellv. Verbands- Vorsitzender der stellv. Vorsitzender der
vorsitzender Verbandsversammlung Verbandsversammlung
Manfred Apell Thomas Groll Michael Heimann Hans-Martin Seipp
Bürgermeister Bürgermeister Gemeindevertretungs- Gemeindevertreter
vorsitzender
Die Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf
-Behörde der Landesverwaltung
Genehmigung
„Gemäß 20 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Mittelhessische Abwasserwerke i. V. m. § 1 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz i. V. m. § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich die in § 5 des Feststellungsvermerkes für das Wirtschaftsjahr 2019 des ZMA festgesetzten Liquiditätskredite in Höhe von 950.000 EURO.“
Marburg, 15.01.2019
Kirsten Fründt,
Landrätin
Der Wirtschaftsplan 2019 liegt zur Einsichtnahme vom 11.02.2019 bis 08.03.2019 (Mo – Do von 8:00 bis 15:00 Uhr; Fr 8:00 bis 12:00 Uhr) in der Geschäftsstelle des ZMA, Unterm Bornrain 4, 35091 Cölbe öffentlich aus.
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