Der Landkreis vergibt in 2019 zum zweiten Mal den vom Kreistag in 2017 beschlossenen Sozialpreis. Das Preisgeld beträgt 3.000 Euro und kann in begründeten Fällen auf mehrere Preisträger*innen verteilt werden. Dieses muss für soziale Zwecke verwendet werden, für die sich die Person bzw. Organisation engagiert. Als persönliche Anerkennung wird außerdem eine Urkunde verliehen.
Mit dem Sozialpreis soll als Zeichen des Dankes und der Anerkennung beispielhaftes Handeln im sozialen Bereich ausgezeichnet werden. Dieses wird oftmals unbemerkt von der Öffentlichkeit im Dienste des Menschen und zum Wohle der Gemeinschaft im Landkreis Marburg-Biedenkopf erbracht.
Vorgeschlagen werden können ehrenamtlich tätige Personen, Vereine und Privatinitiativen, die sich im Dienste für die Gemeinschaft besonders ausgezeichnet haben.
Vorschlagsberechtigt sind die Einwohner*innen des Landkreises sowie die Städte, Gemeinden, Kirchen, Organisationen, Initiativen und Verbände mit Sitz im Landkreis.
Vorschläge sind bis spätestens zum 31.03.2019 beim
Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
Email: , Fax: 06421 405-1665
einzureichen.
Die Richtlinie sowie ein entsprechendes Vorschlagsformular stehen auf der Internetseite des Landkreises Marburg-Biedenkopf unter www.marburg-biedenkopf.de/sozialpreis zur Verfügung.
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