Gebührenanpassung ZMA

  • Beitrags-Kategorie:Amtlich / Neuigkeiten
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Last Updated on 12. Dezember 2018 by MartinGrebe

Amtliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes Mittelhessische Abwasserwerke

Änderung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren ab 01.01.2019

Die laufenden Gebühren und Beiträge sind in der Entwässerungssatzung des Verbandes festgesetzt.

Seit 01.01.2013 wird die Abwassergebühr in eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet.

Ab 01.01.2019 wird eine einheitliche Schmutzwassergebühr für das Verbandsgebiet festgesetzt.

Die Verbandsversammlung des ZMA hat dafür in ihrer Sitzung am 04.12.2018 folgende Änderung in der Verbandssatzung des ZMA beschlossen:

§ 23 Deckung des Finanzbedarfes

(1) Satz 2: Während der ersten 14 Jahre der Mitgliedschaft werden kosten deckende Schmutzwassergebühren für jedes Mitglied gesondert erhoben und in der Entwässerungssatzung festgesetzt.

Die Verbandsversammlung des ZMA hat darüber hinaus in ihrer Sitzung vom 04.12.2018 gemäß § 3 Abs. 1 KAG i.V.m. § 5 HGO zum 01.01.2019 folgende einheitliche Gebühren für das gesamte Verbandsgebiet in der Entwässerungssatzung des ZMA beschlossen:

§ 24 Gebührenmaßstäbe und –sätze für Niederschlagswasser

(1) …; pro m² wird eine Gebühr von 0,53 Euro jährlich erhoben

§ 26 Gebührenmaßstäbe und –sätze für Schmutzwasser

(1) … Pro m² Frischwasserverbrauch … wird eine Gebühr von 3,96 Euro jährlich erhoben. …

Alle anderen Bestimmungen der Entwässerungssatzung bleiben unberührt.

Beschlossen in der Vorstandssitzung am 04.12.2018 → Beschlossen in der Verbandsversammlung am 04.12.2018

Verbandsvorsitzender   stellv. Verbands-  Vorsitzender der  stellv. Vorsitzender der
vorsitzender  Verbandsversammlung  Verbandsversammlung

Manfred Apell  Thomas Groll→ Michael Heimann  Hans-Martin Seipp

Bürgermeister  Bürgermeister  Gemeindevertretungsvors.  Gemeindevertreter

 

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