Information zur Verwendung personenbezogener Daten in der Pass-/Personalausweisbehörde

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Last Updated on 19. September 2018 by MartinGrebe

Aufgrund von Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) werden die folgenden Informationen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten mitgeteilt:

Die Pass-/Personalausweisbehörde erfasst Ihre persönlichen Daten zum Zwecke der Ausstellung von deutschen Personaldokumenten wie Reisepässe und Personalausweise (u. a. Name, Geburtsdatum und -ort, Lichtbild, Unterschrift) in Registern und Akten und übermittelt diese Daten zur Fertigung der Dokumente an den Dokumentenhersteller, die Bundesdruckerei GmbH. In der Bundesrepublik Deutschland gilt die Ausweispflicht, weshalb jeder Deutsche ab 16 Jahren entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen muss. Zudem ist bei jedem Grenzübertritt ein gültiges Personaldokument mitzuführen, welches den jeweiligen Einreisebestimmungen entspricht.

Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Pass- und Personalausweisbehörde der Gemeinde Fronhausen.

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Pass- bzw. Personalausweisgesetz, der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Passverwaltungsvorschrift.

Herausgegeben werden dürfen die Daten der Pass-/Personalausweisbehörde nur an andere Behörden und nur dann, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.

Die in Pass-/Personalausweisregistern erfassten personenbezogenen Daten sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen aufzubewahren. Die bei der Pass-/Personalausweisbehörde zum Zwecke der Ausstellung der Personaldokumente verpflichtend bzw. optional abzugebenden Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Dokuments zu löschen. Auch der Dokumentenhersteller speichert diese Daten nicht.

Den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Fronhausen, Herrn Martin Grebe, erreichen Sie unter der Telefonnummer 0 64 26 / 92 83 11 oder per E-Mail an: . Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Hessischen Beauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit wenden.

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