Nachdem
Frau Sonja Haese,
Lahnstraße 5, 35112 Fronhausen,
ihr Mandat als Gemeindevertreterin der Gemeinde Fronhausen niedergelegt hat, hat sie ihr Mandat gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) unwiderruflich mit sofortiger Wirkung verloren.
Der nächste noch nicht berufene Bewerber in der Nachrückreihenfolge für dieses Gemeindevertretermandat, Frau Petra Hofmann-Findt, Hauptstraße 38, 35112 Fronhausen, hat auf die Annahme des Mandates verzichtet. Damit hat sie dieses Mandat mit sofortiger Wirkung unwiderruflich verloren.
Gemäß § 34 Abs. 1 KWG wurde der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages „Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)“, der die Voraussetzung für das Mandat in der Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen erfüllt
Herr Dr. Alexander Lauer,
Hainbuchweg 4, 35112 Fronhausen,
als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen berufen. Durch diese Feststellung hat er das Mandat erworben.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Fronhausen binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl in Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, einzulegen und im Einzelnen zu begründen.
35112 Fronhausen, den 12.07.2018
Der Wahlleiter
der Gemeinde Fronhausen (Dienstsiegel)
gez.: Achim Batz
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