Last Updated on 12. April 2018 by MartinGrebe
Beseitigung von Mängeln
Am 26.03.2018 fand auf allen gemeindeeigenen Friedhöfen die jährliche Grabsteinprüfung zur Standfestigkeit statt. Bei allen nicht mehr standfesten Grabmalen, bei denen eine erhöhte Unfallgefahr festgestellt wurde, ist ein Warnhinweis angebracht worden, der die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten der Grabstelle informiert und verpflichtet, schnellstmöglich eine fachgerechte Befestigung des Grabsteines zu veranlassen.
Wir möchten die betroffenen Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten bitten, der Friedhofsverwaltung bis spätestens 17.05.2018 den Vollzug der Mängelbeseitigung mitzuteilen.
Bitte melden Sie die Mängelbeseitigung schriftlich oder telefonisch bei der Friedhofsverwaltung.
Bevor Sie allerdings die Wiederherstellung der Grabstelle veranlassen, empfehlen wir Ihnen, die Nutzungsdauer bzw. Ruhefrist der Grabstelle zu prüfen. Bei Gräbern, bei denen die Frist bereits abgelaufen ist oder in Kürze abläuft, können die Wiederherstellungskosten vermieden werden. In diesem Fall erfolgt zweckmäßiger Weise die Abräumung (Beantragung der Abräumung durch Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten).
Sollte sich kein Nutzungs- oder Verfügungsberechtigter bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde melden, werden die betroffenen Grabsteine umgelegt.
Frau Claußner steht Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung (Tel.: 0 64 26 / 92 83 28).
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