Stellungnahme des Gemeindevorstands Fronhausen zu Windkraftanlagen im Gemeindegebiet

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Last Updated on 16. März 2018 by MartinGrebe

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fronhausen nimmt im Genehmigungsverfahren zur Errichtung von weiteren WKA auf der Windvorrangfläche Nr. 3140 und 4102 (Frh.-Hassenhausen, Frh.-Sichertshausen, Staufenberg) vorab Stellung. Die Anzahl der noch geplanten Anlagen impliziert, dass Auswirkungen auf die anliegenden Ortsteile und das Landschaftsbild erheblich sein werden.

Für die Bevölkerung würde sich durch den in einer Informationsveranstaltung am 6.2.2018 im Dorfgemeinschaftshaus Sichertshausen dargestellten maximalen Ausbau auf 13 WKA, eine sehr hohe zusätzliche Beeinträchtigung ergeben. Neben der optischen Auswirkung und den Schallemissionen ist der Eingriff in die Natur, in die Wald- und Bodenflächen immens und sollte nicht bis zum Äußersten genutzt werden.

Zudem ist zu bemerken, dass der Ortsteil Hassenhausen durch bereits vorhandene infrastrukturelle Gegebenheiten stark betroffen ist. Hassenhausen ist eingekreist, im Norden durch die stark befahrene Landesstrasse 3048 von der B3a Abfahrt Fronhausen beginnend in Richtung Ebsdorfergrund. Im Westen verläuft in ca. 500 Meter vom Ortsrand die B 3a, ohne Schallschutzwand in Richtung Hassenhausen, obwohl im Jahresschnitt 75 % der Winde aus westlicher bzw. südwestlicher Richtung die Emissionen auf den Ortsteil Hassenhausen lenken. Im Süden und Osten verlaufen seit Jahrzehnten 3 Hochspannungsleitungen in Ortsrandlage. Daran anschließend im südlichen Bereich nun die bereits gebauten 4 WKA im Hassenhäuser Interessentenwald innerhalb der Windvorrangfläche 3140.

Auch im Ortsteil Sichertshausen ziehen die geplanten Anlagenstandorte erhebliche Einschränkungen nach sich. Die Abstandsfläche zur Wohnbebauung ist mit 1.000 Metern exakt auf den Mindestabstand geplant, und verhindert so zukünftiges Wachstum des Ortsteils in diese Richtung. Dies tolerieren wir in keinem Falle, da der Ortsteil bereits durch Lahnauen und B3a eingeschränkt ist.

Die durch die drei Projektgesellschaften vorgestellten Planungen sind unserer Meinung nach nicht zielführend, da sich durch die geplante Nähe der Anlagen untereinander Einschränkungen in der Ausbeute ergeben. Eine solche ineffiziente Ausgestaltung auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger wollen wir nicht hinnehmen. Nur eine sinnvolle und demnach geringere Anzahl an Windkraftanlagen sollte auf der Vorrangfläche verwirklicht werden. Reine Abschreibungsobjekte, die keinerlei Nutzen für die Gesellschaft erbringen, wollen wir nicht unterstützen.

Der Gemeindevorstand ist der Meinung, dass durch bestehende Einschränkungen durch vielbefahrene Bundes- und Landesstraßen sowie durch ortsnah verlaufende Hochspannungsleitungen die Bürger und Bürgerinnen einer seit Jahren andauernden starken Belastung ausgesetzt waren und sind. Eine Verschärfung der aufgezeigten Situation wollen wir in jedem Falle vermeiden.

Wir werden dementsprechende Stellungnahmen auch im weiteren Genehmigungsverlauf der Windkraftplanungen abgeben. Unsere Unterstützung zur Nutzung erneuerbarer Energien haben wir bereits durch die Kooperation in der Ausweisung des gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes Wind demonstriert. Auch stehen wir nach wie vor zur gemeinsamen Planung des Windenergieparks Staufenberg. Unseren Beitrag zur Energiewende sehen wir somit als erfüllt an.

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