Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen

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Last Updated on 19. Februar 2018 by MartinGrebe

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Hundefreunde,

In den vergangenen Wochen haben wieder vermehrt Hundebesitzer ihre Vierbeiner an öffentliche Straßen und Anlagen ihr Geschäft verrichten lassen, ohne sich um die Beseitigung zu kümmern, so dass wir uns leider zum wiederholten Male gezwungen sehen, alle Hundebesitzer auf ihre Reinigungspflicht gemäß § 15 Hessisches Straßengesetz hinweisen. Es kann nicht weiter hingenommen werden, dass die Bürger unserer Gemeinde regelmäßig in solche  Hinterlassenschaften treten.

Alle Hundebesitzer sind dazu verpflichtet die Verunreinigung von ihren Tieren ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Zwischenzeitlich sind auch die angekündigten Mülleimer zur Entsorgung des eingesammelten Hundekots geliefert und in allen Ortsteilen aufgestellt worden. Sie stehen Ihnen ab sofort an folgenden Standorten zur Verfügung:

· Sichertshausen: Bachbrücke; Ortsausgang Ri. Lahnbrücke

· Ortsausgang Radwegebrücke b. d. Bellnhäuser Mühle

Bellnhausen: Ortsausgang Fronhäuser Str. gegenüber Hofladen

· nördl. Ortsausgang Frankfurt Str./Gabelung Rother Weg

· Erbenhausen: „Grüner Weg“ (Abzweig nach Hassenhausen)

· Hassenhausen: Beginn des Feldweges im Eich

· am Feldweg Richtung Windkraftanlagen

· Fronhausen: an den Hainbuchen

· Am Scheid (unterhalb des Schützenhauses)

· Auf dem Gleichen Morgen (Richtung Hasengasse)

· Weingraben (aus Richtung Gladenbacher Str.)

· im Feld beim Umspannwerk

· am Ende der Pfingst-/Gossestr., Gabelung Ri. Fischteiche

· Holzhausen: Beginn des Feldweges vor der K 48 nach Holzhausen

· Oberwalgern: am Weg von der Hardtstraße zum Friedhof

· Alte Weinstraße ortsauswärts Richtung Sportplatz

Wir appellieren hiermit an das Pflichtbewusstsein der Hundebesitzer, die angebotenen Mülleimer entsprechend zu nutzen.

Ordnungsamt
der Gemeinde Fronhausen

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