Informationen aus der letzten Verkehrsschau in der Gemeinde Fronhausen

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Last Updated on 12. Dezember 2017 by MartinGrebe

Am 08.11.17 fand in der Gemeinde Fronhausen routinemäßig eine Verkehrsschau unter Beteiligung von Vertretern des Landkreises, des ADAC, Hessen Mobil, der Verkehrswacht, der Straßenmeisterei Marburg, des regionalen Verkehrsdienstes (Polizei) sowie des Radverkehrsplaners des Landkreises statt. Nachfolgend finden Sie die Ergebnisse der Überprüfungen zur Umsetzbarkeit von Anregungen, die der Gemeindeverwaltung im Vorfeld eingereicht wurden:

Die Installation einer Querungshilfe für Schulkinder in der Rathausstraße ist bei der vorhandenen Straßenbreite nicht realisierbar; es wird geprüft, ob in diesem Bereich eine Geschwindigkeitsredu-zierung angeordnet werden kann.

Im Kurvenbereich der Gießener Straße, auf Höhe der Hausnummern 26 – 30 ist gemäß StVO das Halten und damit auch das Parken wegen der Kurvensituation untersagt. Dies ist aber offenbar nicht jedem Verkehrsteilnehmer bekannt, so dass zur eindeutigen Regelung in Abstimmung mit den zuständigen Behörden die Installation von Halteverbotsschildern angedacht ist.

Im unteren Teil der Bergstraße ist geplant, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf „30“ anzuordnen, damit u. a. Besucher des Bürgerhauses die Straße gefahrloser queren können.

Gegenüber der Gemeindeverwaltung wurde immer wieder bemängelt, dass die Mittellinie im Bereich des Übergangs der Bahnhofstraße in die Gießener Straße abgefahren ist. Diese wird mit nachfolgender Begründung auch nicht wieder erneuert: Da grundsätzliches Rechtsfahrgebot gilt, müssen die Verkehrsteilnehmer in Richtung Gießener Straße die Kurve in einem großen Bogen fahren. Busse oder andere große Fahrzeuge benötigen Platz zum „Ausholen“, um diese Engstelle zu durchfahren. Bei Aufbringung einer Mittellinie würde diese zwangsläufig regelmäßig überfahren, was einen Verstoß darstellt und im Falle eines Unfalls zu Haftungsproblemen führt. Üblicherweise werden heutzutage aus diesen Gründen auf neuen Straßen keine Mittellinien mehr aufgebracht.

Die Parksituation in der Marburger Straße wurde geprüft. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Verkehrsteilnehmer sich an die Regeln der StVO zu halten haben, weitere verkehrsregelnde Maßnahmen sind nicht erforderlich.

Es wird eindringlich davon abgeraten, im OT Hassenhausen gegenüber der Einmündung der „Zur Umgehungsstraße“ in die L 3048 einen Verkehrsspiegel zu installieren, da dieser eine falsche Sicherheit vermitteln kann und bei extremer Witterung häufig die Funktionalität eingeschränkt ist, was im Falle eines Unfalles zu erheblichen haftungsrechtlichen Problemen führen kann. Die Hecke auf dem Eckgrundstück „Zur Umgehungsstraße“ sollte unbedingt in der Höhe und der Breite zurück geschnitten werden, um die Sicht in Richtung Fronhausen zu verbessern, weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.

Eine Versetzung der Ortstafel in der Hardtstraße in Oberwalgern wird weiterhin abgelehnt. Es wird empfohlen, die dort tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit zu überprüfen und einen Rückschnitt der Sträucher zu veranlassen. Dies wird in die Wege geleitet, zudem wird demnächst das Dialog-Display, das den Verkehrsteilnehmern die gefahrene Geschwindigkeit anzeigt, dort aufgestellt. Aufgrund der Ergebnisse der Messungen ist ggf. im Anschluss eine Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen.

Auf der K 48 im OT Sichertshausen besteht seit Jahren das Problem, dass querende Radfahrer durch die mit hoher Geschwindigkeit fahrenden Kraftfahrer gefährdet werden. Da diese Strecke zum Großteil durch die Anwohner des Dorfes genutzt wird, denen die Situation bekannt sein sollte, appellieren wir an deren Einsicht, mit Rücksicht auf die besondere Situation die Geschwindigkeit im Bereich des querenden Radweges freiwillig zu reduzieren. Sonstige verkehrsregelnde Maßnahmen werden abgelehnt.

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