Fälligkeit von Steuern und Abgaben im 4. Quartal 2017

  • Beitrags-Kategorie:Amtlich / Neuigkeiten
  • Lesedauer:1 min Lesezeit

Hiermit wird bekanntgegeben, dass am 15. November 2017 folgende Gemeindesteuern fällig sind:

  1. Grundsteuer
  2. Gewerbesteuer

Um den Zahlungstermin nicht zu versäumen, besteht die Möglichkeit am Einzugsverfahren der Gemeinde Fronhausen teilzunehmen. Hierzu übersenden wir Ihnen auf Wunsch gerne ein Lastschriftmandat oder Sie finden hier den entsprechenden Vordruck zum Download:

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Bankeinzugsermächtigung für Steuern

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sabine Breunig, Tel.: 0 64 26 / 92 83 18
Birgit Scheld, Tel.: 0 64 26 / 92 83 17

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fronhausen
– Steueramt-

 

 

 

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