Engagement für andere – das wird bei vielen jungen Menschen groß geschrieben. Sie engagieren sich in Vereinen, Kirchen, sozialen Einrichtungen – ehrenamtlich und freiwillig. Genau diese suchen wir. Wir, die Bürgerstiftung Mittelhessen, möchten danke sagen, allen jungen Menschen, die sich ganz selbstverständlich für Mensch und Tier, für Natur und Umwelt einsetzen.
Dafür haben wir den EhrenamtPreis für junge Menschen ins Leben gerufen. Der Preis wird an Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren vergeben, die sich in besonderer Weise oder über eine längere Zeit engagiert oder in Notlagen geholfen und Verantwortung übernommen haben.
Es winken Preisgelder zwischen 100 und 1.000 Euro.
Melden Sie uns einen jungen Menschen, von dem Sie wissen, dass er sich ehrenamtlich für die Gesellschaft einsetzt. Sie können sich in verschiedenen sozialen Bereichen engagieren, bei Einsätzen für Flüchtlinge, in der Ausübung des Schulsanitätsdienstes, beim Jugendrotkreuz oder UNICEF, Pfadfindern und Jugendfeuerwehr, in kirchlichen und sportlichen Bereichen und nicht zuletzt auch auf kulturellem Gebiet.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN:
Die Bewerbungsfrist für den EhrenamtPreis 2017/2018 beginnt am 1. November und endet am
20. Dezember 2017. Auf www.buergerstiftung-mittelhessen.de steht ein Bewerbungsbogen zum Download bereit. Sie finden den Bewerbungsbogen auch am Ende dieses Beitrages.
Wer kann für den EhrenamtPreis vorgeschlagen werden?
Jeder junge Mensch im Alter zwischen 15 und 25 Jahren.
Wer kann Bewerbungen einreichen?
Bürger, Vereine, Gemeinden, Organisationen, Schulen und Hochschulen in der Region Mittelhessen.
Welche Angaben sind erforderlich?
In der Bewerbung soll das Engagement der jungen Menschen möglichst genau beschrieben werden, evtl. auch ergänzt durch weitere Informationen oder auch Fotos. Besonders wichtig ist dabei, dass aus Datenschutzgründen die jungen Menschen sowohl der Bewerbung selbst zustimmen müssen als auch der evtl. Veröffentlichung ihres Namens. Bei jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter notwendig. Nur mit diesem Einverständnis können nicht volljährige jugendliche nominiert werden.
Bewerbungsschluss ist der 20. Dezember 2017
Im ersten Quartal des neuen Jahres tritt die Jury zusammen und ermittelt aus den vorliegenden Bewerbungen die Preisträger. Die Höhe der Preisgelder richtet sich immer nach dem jeweiligen Engagement der jungen Menschen und liegt zwischen 100 und 1.000 Euro. Dabei wird Initiativen,
die aus eigenem Antrieb und ohne Unterstützung oder Anleitung durch einen Verein entstanden sind, eine höhere Priorität eingeräumt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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