„Weiße Ware“

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Last Updated on 15. September 2017 by MartinGrebe

Immer wieder treten Irritationen bezüglich der Entsorgung von sogenannter „Weißer Ware“ auf.
Zunächst sollte geklärt werden, was dieser Begriff beinhaltet: Weiße Ware sind elektrische
Haushaltsgeräte insbesondere Waschmaschinen, Trockner, Kühlschränke und Geschirrspüler. Die
Geräte müssen nicht zwangsläufig weiß sein. Die Bezeichnung rührt noch aus einer Zeit, in der große Haushaltsgeräte eine einheitliche weiße Farbe aufwiesen.

Wird nun ein neues Haushaltsgroßgerät, beispielsweise eine Waschmaschine angeschafft,
stellt sich schnell die Frage, wohin mit der alten. Der Sperrmüll nimmt diese nicht mit.

Seit Juni 2012 dürfen Altgeräte nur noch durch Kommunen bzw. von Kommunen beauftragten
Unternehmen eingesammelt werden. Der Hauptgrund liegt in einer umweltgerechten
Entsorgung durch ein zertifiziertes Unternehmen. Im Falle der Mitgliedskommunen des MZV ist dies INTEGRAL. Die Bürger haben die Möglichkeit bei INTEGRAL anzurufen und eine kostenlose Abholung zu beauftragen oder sie bringen das Altgerät selbst auf die Recyclinghöfe nach Marburg oder Dautphetal.

INTEGRAL nimmt nicht nur „Weiße Ware“ sondern alle elektronischen Geräte, seien sie noch so klein. Kleine Elektrogeräte werden auch auf vielen Bauhöfen der Gemeinden entgegengenommen.

Daher dürfen die durch die Straßen fahrenden Altmetallsammler gesetzlich keine „Weiße Ware“
mitnehmen. Tun sie es doch, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit auf beiden Seiten von
Bürger und Altmetallsammler.

 

 

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