Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
für die
Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24.09.2017
Die Gemeinde Fronhausen weist darauf hin, dass auf der Internetseite der Gemeinde Fronhausen unter www.fronhausen.de – Bekanntmachungen / Amtliche Bekanntmachungen die „Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24.09.2017 eingestellt worden ist.
Es wird auf das Recht aufmerksam gemacht, dass diese Bekanntmachung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform / durch Aushang einzusehen ist und gegen eine Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke gefertigt werden können.
Fronhausen, 17.08.2017
Der Gemeindevorstand (Siegel)
der Gemeinde Fronhausen
i.A.
gez. Achim Batz
Wahlamt