Last Updated on 31. August 2017 by MartinGrebe
Aus gegebenem Anlass weisen wir auf folgendes hin:
Einige Grabstätten auf den Friedhöfen der Gemeinde werden seit einiger Zeit nicht mehr ordnungsgemäß der Würde des Friedhofes entsprechend gärtnerisch gepflegt. Gemäß den §§ 20 und 24 der für die Friedhöfe der Gemeinde Fronhausen geltenden Friedhofssatzung vom 12.12.2013 kann das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten entzogen werden. Die Nutzungsberechtigten oder deren Rechtsnachfolger an den Grabstätten sind verpflichtet, die Grabstätten entsprechend der Friedhofsordnung instand zu setzen. Der Nachweis der Instandsetzung ist bei der Gemeinde Fronhausen – Friedhofsverwaltung – anzuzeigen.
Fronhausen, den 03.08.2017
gez.
Friedhofsverwaltung
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