Bekanntmachung über den Tag und den Gegenstand des Bürgerentscheides

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Last Updated on 31. August 2017 by MartinGrebe

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Auf’m Lärchenscheid“ im Ortsteil Fronhausen

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat gemäß § 55 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618, 623), durch Beschluss vom 29.06.2017 bestimmt, dass der

 

Bürgerentscheid
über
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Auf’m Lärchenscheid“ im Ortsteil Fronhausen 

am Sonntag, dem 26. November 2017

stattfindet.

 

  1. Die im Bürgerentscheid zu entscheidende Frage lautet (§ 55 Abs. 2 KWG):

Sind Sie dafür, dass eine Bebauung des Gebiets „Auf’m Lärchenscheid“ unterbleibt und der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen am 30.03.2017 gefasste Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Auf’m Lärchenscheid“ im Ortsteil Fronhausen aufgehoben wird?

Die Antragsteller begründen das Bürgerbegehren wie folgt:

Der Wiesengrund Weingraben ist als fußläufig gut erreichbares, ökologisch weitgehend intaktes Naherholungsgebiet von wesentlicher Bedeutung.

Er ist Naturliebhabern seit Jahrzehnten zum Spazierengehen, Joggen, Radfahren, Verweilen, Durchwandern und Reiten bekannt, wird geschätzt und täglich genutzt.

Die geplante Umnutzung der landwirtschaftlichen Nutzfläche zum Wohngebiet, mit großer Zufahrtsstraße von der Gladenbacher Straße aus, bedeutet nach Meinung der Vertrauenspersonen die Zerstörung eines in sich geschlossenen, schützenswerten Landschaftsgebietes. Dies hätte weitreichende massive Folgen für Mensch, Tier- und Pflanzenwelt und muss daher verhindert werden!

  1. Der Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung vertreten zum Bürgerbegehren folgende Auffassung:

Die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand der Gemeinde Fronhausen erachten die Ausweisung des Baugebiets „Auf’m Lärchenscheid“ als zielführend für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde. Die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand wollen die Zukunft der Gemeinde sichern, jungen Familien eine Heimat bieten und ein weiteres Schrumpfen der Bevölkerung und damit einhergehende Verschlechterung der finanziellen Situation durch geringere Schlüsselzuweisungen und Einkommensteueranteile verhindern. Die starke Nachfrage nach Immobilien und Bauplätzen insbesondere im Ortsteil Fronhausen signalisiert einen hohen Bedarf. Alle denkbaren Baugebietsalternativen in der Großgemeinde wurden durch den Gemeindevorstand und das beauftragte Planungsbüro detailliert auf ihre Machbarkeit geprüft und mit dem zuständigen Dezernat beim Regierungspräsidium diskutiert. Eine Ausweisung neuer Flächen in Bellnhausen ist in der Umsetzung, für Fronhausen erwies sich lediglich das Gebiet „Auf’m Lärchenscheid“ als machbar, Alternativen im Kernort gibt es derzeit nicht.

Ob die Gefährdung eines schützenswerten Landschaftsbereiches mit massiven Folgen für Mensch, Tier- und Pflanzenwelt zu erwarten ist, wird die erforderliche Umweltprüfung zeigen.

Die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand empfehlen, bei dem Bürgerentscheid mit „NEIN“ zu stimmen.“

 

 

Fronhausen, den 06.07.2017

 

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Fronhausen

gez. Claudia Schnabel
Bürgermeisterin

 

 

 

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