Bauleitplanung der Gemeinde Fronhausen, Ortsteil Bellnhausen

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Last Updated on 31. August 2017 by MartinGrebe

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat am 02.06.2016 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nordöstlich Am Hasenpfad“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Ortsteil Bellnhausen beschlossen.

(2) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Bellnhausen Flur 3: Flst. 126/27, 213/5tlw. und 214/1tlw..

(3) Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO, um der Nachfrage nach Baugrundstücken im Ortsteil Bellnhausen auch künftig gerecht zu werden. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft mit in die Planung aufgenommen, um den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriff in den Naturhaushalt zu kompensieren und auszugleichen.

Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, der die Fläche derzeit überwiegend als lw. Nutzfläche darstellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB.

(4) Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplan-Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(5) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.

(6) Die Gemeinde Fronhausen hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Holger Fischer aus 35440 Linden mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

(7) Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planvorentwürfe (Bebauungsplan und FNP-Änderung) einschließlich Begründungen zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom

10.07.2017 – 11.08.2017 einschl.

in der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19, Bauamt, während der allg. Dienststunden zu jedermanns Einsicht in der Verwaltung öffentlich aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist sowie nach Terminvereinbarung die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweise schriftlich oder zu Protokoll.

Übersichtskarte

Bebauungsplan „Nordöstlich Hasenpfad“ sowie die Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich im Ortsteil Bellnhausen

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