Last Updated on 31. August 2017 by MartinGrebe
Ortsrecht – Spielapparatesteuersatzung der Gemeinde Fronhausen
Die Gemeinde Fronhausen weist darauf hin, dass auf der Internetseite der Gemeinde Fronhausen unter www.fronhausen.de – Bekanntmachungen / Amtliche Bekanntmachungen die Neufassung der „Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Fronhausen“ (Spielapparatesteuersatzung); beschlossen durch die Gemeindevertretung am 18.05.2017 eingestellt worden ist.
Es wird auf das Recht aufmerksam gemacht, dass diese während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen ist und gegen eine Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke gefertigt werden können.
Fronhausen, 01.06.2017
Der Gemeindevorstand (Siegel)
der Gemeinde Fronhausen
gez.: Claudia Schnabel
Bürgermeisterin
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