Im Stau nicht vergessen: RETTUNGSGASSE

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Last Updated on 3. Mai 2017 by MartinGrebe

In Hessen gibt es jährlich rund 140.000 Verkehrsunfälle. Bei mehr als 20.000 davon werden Menschen verletzt. Nicht selten hängen das Leben und die Gesundheit der Unfallopfer davon ab, wie schnell sie Hilfe erhalten. Oft zählt jede Minute. Wertvolle Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann.

Damit die Rettungskräfte den Unfallopfern helfen können, müssen sie möglichst ungehindert zum Unfallort kommen. Um dies sicherstellen zu können, gibt es die Regelungen zur Bildung einer Rettungsgasse. Sie sind leicht zu merken.
Seien Sie ein Beispiel für andere, machen Sie den Weg frei und helfen Sie Leben zu retten!

Wer darf die Rettungsgasse befahren?
Die Rettungsgasse ist für die Benutzung von Polizei und Hilfsfahrzeugen vorgesehen. Dies sind unter anderem: Feuerwehr, Polizei, Rettungs- und Notarztdienste, Technisches Hilfswerk, Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Autobahn- und
Straßenmeistereien.

Welche gesetzliche Grundlage gilt?
§ 11 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 14. Dezember 2016:
„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“
Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift oder die missbräuchliche Benutzung der Rettungsgasse sind ordnungswidrig und bußgeldbewehrt.

Was ist bei Blaulicht und Martinshorn zu beachten?
Wenn Sie ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn hören oder sehen, ist  sofort freie Bahn zu schaffen:
– Geschwindigkeit reduzieren.
– Feststellen, aus welcher Richtung das Einsatz-fahrzeug kommt.
– Durch Blinken dem Einsatzfahrzeug und anderen Verkehrsteilnehmerinnen sowie Verkehrsteil-
nehmern signalisieren, in welche Richtung Sie ausweichen möchten.
– Beim Anhalten das Fahrzeug parallel zur Fahrt-richtung stellen. Dadurch braucht es am
wenigsten Platz.
– Wenn möglich, zum Rangieren eine Fahrzeug-länge Platz zum vorderen Fahrzeug lassen.
– Vor der Weiterfahrt auf eventuell noch folgende Einsatzfahrzeuge achten.

Merke:
Bereits bei Staubildung ist eine Rettungsgasse zu bilden und freizuhalten!
Rettungsgassen funktionieren nur, wenn alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteil-nehmer diese Regelung beachten.

 

 

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