Amtliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes Mittelhessische Abwasserwerke

  • Beitrags-Kategorie:Amtlich / Neuigkeiten
  • Lesedauer:4 min Lesezeit
  1. Nachtrag zur Verbandssatzung
    vom 01.10.2004

Aufgrund der gültigen Fassung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) i. V. m. § 9 der Satzung des ZMA vom 01.10.2004 hat die Verbandsversammlung am 14.07.2016 folgende Änderungen zur Verbandssatzung beschlossen:

  • 1 (Name und Sitz) Abs. (2) wird wie folgt geändert:

„(2)   Der Verband führt den Namen Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke. Er hat seinen  Sitz in Marburg.“

  • 17 (Geschäftsführung) Abs. (4) wird ersatzlos gestrichen
  • 28 (Öffentliche Bekanntmachungen) Abs. (3) Satz 2 wird wie folgt geändert:

„Die Pläne, Karten oder Zeichnungen und die dazugehörenden Texte, Begründungen oder Erläuterungen sind während der Dienststunden in einem für jedermann zugänglichen und besonders gekennzeichneten Raum der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Marburg, Frauenbergstraße 31-33 öffentlich auszulegen.“

  • 29 (Aufsicht) wird wie folgt geändert:

„Der Zweckverband steht unter der Aufsicht der Landrätin / des Landrates des Landkreises Marburg-Biedenkopf“

Dieser 7. Nachtrag tritt nach der Veröffentlichung in Kraft.

Verbandsvorsitzender                                                stellv. Verbandsvorsitzender

Manfred Apell, Bürgermeister                                    Thomes Groll, Bürgermeister

Die vollständige Satzung des Zweckverbandes Mittelhessische Abwasserwerke kann auf der Internetseite des ZMA (zma-mittelhessen.de) eingesehen werden.

 

Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2015

sowie Auslegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Gemäß §9 Ziff. 9 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des ZMA am 01.12.2016 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt und beschlossen, den Jahresgewinn in Höhe von 1.085.507,09 EUR auf neue Rechnung vorzutragen sowie dem Vorstand und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.

Die Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilte am 23.11.2016 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen zur Einsichtnahme vom 14.04.2017 bis 19.05.2017 (Mo – Do von 8:00 bis 15:00 Uhr; Fr 8:00 bis 12:00 Uhr) in der Geschäftsstelle des ZMA, Frauenbergstraße 31-33, 35039 Marburg öffentlich aus.

Verbandsvorsitzender                                                stellv. Verbandsvorsitzender

Manfred Apell, Bürgermeister                                    Thomes Groll, Bürgermeister

 

 

Satzung zum Wirtschaftsplan 2017

Die Verbandsversammlung des ZMA hat in der Sitzung vom 01.12.2016 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§1

Der Wirtschaftsplan für 2017 wird für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2017

im Erfolgsplan            in den Erträgen                                  auf       11.320.000 Euro
in den Aufwendungen             auf       10.962.000 Euro

im Vermögensplan      in den Einnahmen                   auf       10.659.000 Euro
in den Ausgaben                     auf       10.659.000 Euro

festgesetzt.

§2

Es gilt die am 01.12.2016 festgesetzte Stellenübersicht.

§3

Die Mitglieder erhalten die in der Anlage zur Satzung aufgeführten Stimmen in der Verbandsversammlung.

§4

Die laufenden Gebühren und Beiträge sind in der Entwässerungssatzung des Verbandes festgesetzt. Seit 01.01.2013 wird die Abwassergebühr in eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet. Die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr werden auf folgende Beiträge festgesetzt und bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

Mitglied

Benutzungsgebühren gem. § 26 EWS je m³ Frischwasserverbrauch bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage Niederschlagswassergebühr

gem. § 24 EWS je m2 abflusswirksamer, bebauter und künstlich befestigter Grundstücksfläche

Fronhausen 4,62 Euro 0,51 Euro
Gladenbach 3,88 Euro 0,51 Euro
Lahntal 3,73 Euro 0,51 Euro
Münchhausen 4,03 Euro 0,51 Euro
Neustadt 4,55 Euro 0,51 Euro
Rauschenberg 4,18 Euro 0,51 Euro
Wetter 3,98 Euro 0,51 Euro

§5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Finanzierung des Erfolgsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 800.000 € festgesetzt.

§6

Der Gesamtbetrag der Darlehensaufnahmen, die zur Finanzierung des Vermögensplanes erforderlich sind, wird auf 4.600.000 € festgesetzt. Daneben werden Verpflichtungsermächtigungen über 300.000 € beantragt.

 

Beschlossen in der                                           Beschlossen in der
Vorstandssitzung                                            Verbandsversammlung
am 01.12.2016                                                am 01.12.2016

Verbandsvorsitzender               stellv. Verbands-                 Vorsitzender der                             stellv. Vorsitzender der
vorsitzender                        Verbandsversammlung                   Verbandsversammlung

 

Manfred Apell                        Thomas Groll                   Michael Heimann                         Hans-Martin Seipp

Bürgermeister                        Bürgermeister                  Gemeindevertretungs-               Gemeindevertreter

vorsitzender

 

Die Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf

-Behörde der Landesverwaltung

Genehmigung

Gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) (HGO) genehmige ich die in § 5 des Feststellungsvermerkes für das Wirtschaftsjahr 2017 des ZMA festgesetzten Kassenkredite in Höhe von 800.000 EURO.

Marburg, 22.03.2017

Kirsten Fründt

Landrätin

Der Wirtschaftsplan 2017 liegt zur Einsichtnahme vom 24.04.2017 bis 19.05.2017 (Mo – Do von 8:00 bis 15:00 Uhr; Fr 8:00 bis 12:00 Uhr) in der Geschäftsstelle des ZMA, Frauenbergstraße 31-33, 35039 Marburg öffentlich aus.

 

 

 

 

Print Friendly, PDF & Email