Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz v. 15. September 2016 (GVBl. S. 167), der §§ 1 bis 6 a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben v. 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) zuletzt geändert durch Gesetz v. 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618) und des § 44 der Friedhofsordnung der Gemeinde Fronhausen vom 12.12.2013 hat die Gemeindevertretung in der Sitzung vom 30.03.2017 für die Friedhöfe der Gemeinde Fronhausen folgende
- Änderung der Satzung (Gebührenordnung zur Friedhofsordnung)
beschlossen:
Artikel 1
§ 8 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Fronhausen vom 12.12.2013 wird um folgenden Absatz 5 ergänzt:
(5) Für die Verlängerung der Nutzungs- und der Ruhezeit nach § 18 und § 12 Absatz 5 der Friedhofsordnung der Gemeinde Fronhausen wird für jedes weitere volle Nutzungsjahr eine Gebühr in Höhe von 1/30 der bei Überlassung eines entsprechenden Grabes nach den Absätzen 1 bis 4 fälligen Gebühr erhoben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 1. Änderungssatzung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Fronhausen vom 12.12.2013 tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
35112 Fronhausen, 20.04.2017
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fronhausen
Claudia Schnabel
Bürgermeisterin [ Dienstsiegel ]
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