Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Fronhausen für das Haushaltsjahr 2017

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Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Fronhausen nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 liegen nach Einbringung in die Gemeindevertretung am 15.12.2016 gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Zeit vom 9. Januar 2017 bis einschließlich 18. Januar 2017

bei der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19, Rathaus (Kasse/Steueramt, Zimmer 15), zu folgenden Uhrzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:

Dienstag, Donnerstag u. Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Mittwoch 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr.

 

35112 Fronhausen, 22. Dezember 2016

 

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Fronhausen

gez. Schnabel
Bürgermeisterin

 

 

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