Winterdienst – das sollten Sie wissen!

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Last Updated on 20. Februar 2017 by MartinGrebe

Kälte, Schneefall und Eis gehören zu jedem richtigen Winter. Neben dem Spaß für Kinder und Wintersportler bringt der Schnee leider für Grundstückseigentümer und Verwaltung auch einige Aufgaben mit sich – so den Winterdienst und die Schneeräumpflicht.

Winterdienstpflichten der Grundstückseigentümer

· Winterdienst ist grundsätzlich Sache eines jeden Grundstückseigentümers

· Gehwege und Fußgängerüberwege sind vor dem jeweiligen Grundstück zu räumen. Die geräumten Flächen auf den Gehwegen müssen durchgehend frei sein, damit die Fußgänger nicht auf die Straße ausweichen müssen.

· Bei einseitigen Gehwegen wechselt die Räumpflicht jährlich. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Grundstückseigentümer der Seite mit Gehweg verpflichtet, in ungeraden die gegenüber liegenden.

· Zugänge zu den Grundstücken sind frei zu machen – mindestens auf einer Breite von 1,25 m.

· Bitte den Schnee nicht auf die geräumte Fahrbahn schieben!

· Bei Glätte (festgetretener Schnee oder Eis) müssen die Flächen abgestumpft werden. Als Streumaterial sollte vorrangig Sand, Splitt oder ähnliches Material verwendet werden.

· Grundsätzlich gelten diese Verpflichtungen in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr.

· Wenn der Winter sich dem Ende neigt und das Tauwetter beginnt, ist zu beachten, dass die Rinnsteine frei gehalten werden, damit das Tauwasser ungehindert abfließen kann. Die sich sonst bildenden Pfützen würden in kalten Nächten zufrieren und ein erhebliches Risiko darstellen.

Winterdienst der Gemeinde

· Der Winterdienst in Fronhausen wird vom kommunalen Bauhof ggf. von früh bis spät und nach Dringlichkeit durchgeführt, d.h. dass Steilstraßen oder Straßen, die vom öffentlichen Nahverkehr befahren werden, vorrangig geräumt und bestreut werden. Auch alle innerörtlichen Hauptstraßen gehören dazu.

· Unseren Bauhofmitarbeitern wird sehr häufig die Arbeit dadurch erschwert, dass durch falsch oder unachtsam abgestellte Fahrzeuge ein Vorbeifahren mit den Räumfahrzeugen (die Breite eines Räumschildes beträgt ca. 3,50 m!) nur durch komplizierte Rangiermanöver oder überhaupt nicht möglich ist. Daher werden alle PKW-Besitzer gebeten, ihre Fahrzeuge bei winterlichen Verhältnissen möglichst auf dem eigenen Grundstück oder zum Mindesten so abzustellen, dass ein reibungsloser Räumdienst möglich ist. Bitte bedenken Sie, dass auch bei winterlichem Wetter die Straßen für Müllentsorgungs- und Rettungsfahrzeuge befahrbar sein müssen.

Gemeinsam schaffen wir es auch bei widrigen Wetterbedingungen Fußgängern und Autofahrern ein möglichst sicheres Fortbewegen in unserer Gemeinde zu ermöglichen.

Helfen Sie mit! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: 0 64 26 / 92 83 14 (Frau Becker) oder 0 64 26 / 92 83 15 (Herr Siebert).

 

 

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