Unterrichtung und Offenlegung gemäß § 123a Hessische Gemeindeordnung (HGO)
Die Gemeinde Fronhausen hat zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In dem Bericht sind alle Unternehmen aufzuführen, bei denen die Gemeinde mindestens über den fünften Teil der Anteile verfügt (§ 123 a Hessische Gemeindeordnung).
„Die Gemeinde Fronhausen verfügt über keine Beteiligungen im Sinne des § 123a Abs. 1 HGO. Ein Beteiligungsbericht nach § 123a Abs. 2 HGO ist daher nicht zu erstellen.“
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Fronhausen
gez. Claudia Schnabel
Bürgermeisterin
Diese Beiträge könnten Sie vielleicht auch interessieren:
Allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die anlässlich d...September 11, 2019
An alle Jugendabteilungen der Vereine, Jugendgruppen un...August 30, 2022
In der vergangenen Woche hat die ausführende Firma Imit...Oktober 12, 2021
Die Gemeinde Fronhausen schreibt ab dem 01.10.2019 die ...August 22, 2019
Wann ist 2G+ erfüllt? ...Februar 10, 2022
Die Sonderabfall-Kleinmengensammlung findet jeden 1. Sa...Dezember 5, 2017