Beteiligungen der Gemeinde Fronhausen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts

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Unterrichtung und Offenlegung gemäß § 123a Hessische Gemeindeordnung (HGO)

Die Gemeinde Fronhausen hat zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In dem Bericht sind alle Unternehmen aufzuführen, bei denen die Gemeinde mindestens über den fünften Teil der Anteile verfügt (§ 123 a Hessische Gemeindeordnung).

„Die Gemeinde Fronhausen verfügt über keine Beteiligungen im Sinne des § 123a Abs. 1 HGO. Ein Beteiligungsbericht nach § 123a Abs. 2 HGO ist daher nicht zu erstellen.“

 

 

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Fronhausen

gez. Claudia Schnabel
Bürgermeisterin

 

 

 

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