1. Änderung der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Fronhausen

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Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Fronhausen

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat in ihrer Sitzung am 10.11.2016 folgende 1. Änderung der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Fronhausen beschlossen:

 

Der § 1 der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Fronhausen vom 09.02.2012 wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 1 Fördervoraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses

Förderungswürdig ist ein Verein nur, wenn er

  1. seinen Sitz in der Gemeinde Fronhausen hat,
  2. aufgrund von bestimmten Merkmalen (z.B. Satzung, Vereinsgeschichte, Anschluss an überörtlichen Verband, usw.) die Gewähr eines dauerhaften Zusammenschlusses bietet,
  3. Mitgliedsbeiträge erhebt, die der heutigen Zeit und den Zwecken des Vereins angemessen sind,
  4. einen Mitgliedsanteil Fronhäuser Bürgerinnen und Bürger hat, der mindestens 51 v.H. der Gesamtmitgliedschaft beträgt,
  5. allen Fronhäuser Bürgerinnen und Bürgern offen steht.

 

 

 

Fronhausen, den 10.11.2016

 

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Fronhausen
Claudia Schnabel
Bürgermeisterin                                                      [Dienstsiegel]

 

 

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