Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Fronhausen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat in ihrer Sitzung am 10.11.2016 folgende 1. Änderung der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Fronhausen beschlossen:
Der § 1 der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Fronhausen vom 09.02.2012 wird wie folgt neu gefasst:
§ 1 Fördervoraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses
Förderungswürdig ist ein Verein nur, wenn er
- seinen Sitz in der Gemeinde Fronhausen hat,
- aufgrund von bestimmten Merkmalen (z.B. Satzung, Vereinsgeschichte, Anschluss an überörtlichen Verband, usw.) die Gewähr eines dauerhaften Zusammenschlusses bietet,
- Mitgliedsbeiträge erhebt, die der heutigen Zeit und den Zwecken des Vereins angemessen sind,
- einen Mitgliedsanteil Fronhäuser Bürgerinnen und Bürger hat, der mindestens 51 v.H. der Gesamtmitgliedschaft beträgt,
- allen Fronhäuser Bürgerinnen und Bürgern offen steht.
Fronhausen, den 10.11.2016
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Fronhausen
Claudia Schnabel
Bürgermeisterin [Dienstsiegel]
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