Last Updated on 2. Juli 2020 by MartinGrebe
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aus aktuellem Anlass müssen wir hiermit leider zum wiederholten Male auf die Reinigungspflicht gemäß § 15 Hessisches Straßengesetz hinweisen.
Hiernach haben diejenigen Personen, die öffentliche Straßen und Anlagen durch Tiere, dieses Mal durch Pferde, verunreinigen lassen, die Verschmutzung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen geahndet werden.
In der vergangenen Woche wurde der Gehweg in der Zwester-Ohm-Straße über mehrere Meter (s. Foto) durch Pferdeäpfel verunreinigt. Leider wurde der Unrat nicht umgehend von dem Besitzer entfernt. Es kann doch nicht gewollt sein, dass Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen oder im Dunkeln in den Unrat treten.
Wir appellieren hiermit, im Sinne aller, an das Pflichtbewusstsein der Tierhalter, so etwas in Zukunft zu vermeiden bzw. umgehend zu beseitigen. Sachdienliche Hinweise bitte an Frau Becker oder Herrn Siebert, Tel.: 06426/92 83-14/15.
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