Last Updated on 17. Oktober 2016 by MartinGrebe
EDV-Umstellung
im Schwerbehindertenrecht
vom 10.11.2016 – 18.11.2016
Was bedeutet das für Sie?
· keine Auskünfte zu Ihrem Antrag auf Feststellung einer Behinderung, · keine telefonische Beratung, · keine Ausstellung von Ausweisen, · keine Ausgabe von Beiblättern/ Wertmarken, · keine Bar- oder EC-Einzahlungen für Wertmarken. |
Auch nach dem 18.11.2016 muss noch mit Einschränkungen gerechnet werden.
Bitte sehen Sie während der Umstellung von Anrufen oder persönlichen Besuchen ab. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Ihr Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
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