Last Updated on 24. Oktober 2016 by MartinGrebe
A)
Gemäß § 103 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich von den in § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 der Gemeinde Fronhausen neu festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite (1.183.872 €) einen Einzelbetrag in Höhe von 237.540 Euro (i.W.: Zweihundertsiebenunddreißigtausendfünfhundertvierzig Euro)
Der Gesamtbetrag der Kredite erhöht sich folglich gegenüber der ursprünglichen Festsetzung von 1.056.822 Euro um 127.050 Euro. Die Darlehen aus den Mitteln des Hessischen Kommunalinvestitionsprogramms (KIP) in Höhe von 146.332 € gelten gemäß § 11 Absatz 2 Kommunalinvestitionsprogrammgesetz (KIPG) als genehmigt.
B)
Gemäß § 102 Absatz 4 dre Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich von den in § 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 der Gemeinde Fronhausen neu festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen (1.851.000 €) einen Einzelbetrag in Höhe von 1.101.000 Euro (i.W.: Einemillioneinhunderteintausend Euro)
Der Gesmatbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich folglich gegenüber der ursprünglichen Festsetzung von 766.000 Euro um 1.085.000 Euro.
C)
Gemäß § 105 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich den in § 4 der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 der Gemeinde Fronhausen neu festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 3.800.000 Euro (i.W.: Dreimillionenachthunderttausend)
Der Höchsbetrag der Kassenkredite erhöht sich folglich gegenüber der ursprünglichen Festsetzung von 3.500.000 Euro um 300.000 Euro.
Marburg, 21. September 2016
Kirsten Fründt
Landrätin
(Siegel)
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