Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142 ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.2015 (GBI. 2015 S. 188), hat die Gemeindevertretung am 14.07.2016 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | ||||
erhöht um EUR | vermindert um EUR | gegenüber bisher EUR | auf nunmehr EUR festgesetzt | |
a) im Ergebnishaushalt | ||||
im ordentlichen Ergebnis | ||||
die Erträge | 0,00 | 426.506,00 | 6.199.471,00 | 5.772.965,00 |
die Aufwendungen | 202.664,00 | 0,00 | 6.195.885,00 | 6.398.549,00 |
der Saldo | 202.664,00 | 426.506,00 | 3.586,00 | - 625.584,00 |
beim außerordentlichen Ergebnis | ||||
die Erträge | 110.800,00 | 0,00 | 73.509,00 | 184.309,00 |
die Aufwendungen | 9.280,00 | 0,00 | 0,00 | 9.280,00 |
der Saldo | 101.520,00 | 0,00 | 73.509,00 | 175.029,00 |
b) im Finanzhaushalt | ||||
aus laufender Verwaltungstätigkeit | ||||
der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen | 205.544,00 | 426.506,00 | 278.907,00 | - 353.143,00 |
aus Investitionstätigkeit | ||||
die Einzahlungen | 0,00 | 431.950,00 | 1.140.100,00 | 708.150,00 |
die Auszahlungen | 0,00 | 304.900,00 | 2.166.590,00 | 1.861.690,00 |
der Saldo | 127.050,00 | 1.026.490,00 | 1.153.540,00 | |
aus Finanzierungstätigkeit | ||||
die Einzahlungen | 127.050,00 | 0,00 | 1.056.822,00 | 1.183.872,00 |
die Auszahlungen | 0,00 | 0,00 | 306.699,00 | 306.699,00 |
der Saldo | 127.050,00 | 0,00 | 750.123,00 | 877.173,00 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.056.822 € um 127.050 € erhöht un damit auf 1.183.872 € neu festgesetzt. Darin enthalten sind:
- Darlehen in Höhe von 146.332 € aus dem kommunalinvestitionsprogramm Kommunale Infrastruktur des Landes Hessen sowie
- Darlehen in Höhe von 800.00 € aus dem KfW-Sonderprogramm „Flüchtlingseinrichtungen“
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 766.00 € um 1.085.000 € erhöht und damit auf 1.851.000 € neu festgesetzt. (Energiegesellschaft Lumdatal GmbH, Erhöhung der Beteiligung 250.000 €, Ersatzbeschaffung Drehleiter 500.00 €, Einführung Digitalfunk 4. Teil 16.000 €, Grundhafte Sanierung Bergstraße 700.000 €, Anbau Kindergarten Bellnhausen 385.000 €)
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zu rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstebtrag von 3.500.000 € um 300.000 € erhöht und damit auf 3.800.000 € neu festgesetzt.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
Fronhausen, den 21.07.2016
Der Gemeindevorstand
(Siegel)
gez. Schnabel
(Bürgermeisterin)
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