1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Fronhausen für das Haushaltsjahr 2016

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Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142 ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.2015 (GBI. 2015 S. 188), hat die Gemeindevertretung am 14.07.2016 folgende Nachtragssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge
erhöht um EURvermindert um EURgegenüber bisher EURauf nunmehr EUR festgesetzt
a) im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
die Erträge0,00426.506,006.199.471,005.772.965,00
die Aufwendungen202.664,000,006.195.885,006.398.549,00
der Saldo202.664,00426.506,003.586,00- 625.584,00
beim außerordentlichen Ergebnis
die Erträge110.800,000,0073.509,00184.309,00
die Aufwendungen9.280,000,000,009.280,00
der Saldo101.520,000,0073.509,00175.029,00
b) im Finanzhaushalt
aus laufender Verwaltungstätigkeit
der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen205.544,00426.506,00278.907,00- 353.143,00
aus Investitionstätigkeit
die Einzahlungen0,00431.950,001.140.100,00708.150,00
die Auszahlungen0,00304.900,002.166.590,001.861.690,00
der Saldo127.050,001.026.490,001.153.540,00
aus Finanzierungstätigkeit
die Einzahlungen127.050,000,001.056.822,001.183.872,00
die Auszahlungen0,000,00306.699,00306.699,00
der Saldo127.050,000,00750.123,00877.173,00

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.056.822 € um 127.050 € erhöht un damit auf 1.183.872 € neu festgesetzt. Darin enthalten sind:

  • Darlehen in Höhe von 146.332 € aus dem kommunalinvestitionsprogramm Kommunale Infrastruktur des Landes Hessen sowie
  • Darlehen in Höhe von 800.00 € aus dem KfW-Sonderprogramm „Flüchtlingseinrichtungen“

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 766.00 € um 1.085.000 € erhöht und damit auf 1.851.000 € neu festgesetzt. (Energiegesellschaft Lumdatal GmbH, Erhöhung der Beteiligung 250.000 €, Ersatzbeschaffung Drehleiter 500.00 €, Einführung Digitalfunk 4. Teil 16.000 €, Grundhafte Sanierung Bergstraße 700.000 €, Anbau Kindergarten Bellnhausen 385.000 €)

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zu rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstebtrag von 3.500.000 € um 300.000 € erhöht und damit auf 3.800.000 € neu festgesetzt.

§ 5

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

 

Fronhausen, den 21.07.2016
Der Gemeindevorstand

(Siegel)
gez. Schnabel
(Bürgermeisterin)

 

 

 

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