Hinweisbekanntmachung nach § 1 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmachungsVO)

  • Beitrags-Kategorie:Amtlich / Neuigkeiten
  • Lesedauer:1 min Lesezeit

Ortsrecht – Hauptsatzung der Gemeinde Fronhausen

 

Die Gemeinde Fronhausen weist darauf hin, dass auf der Internetseite der Gemeinde Fronhausen unter www.fronhausen.de – Bekanntmachungen / Amtliche Bekanntmachungen die Neufassung der „Hauptsatzung der Gemeinde Fronhausen“; beschlossen durch die Gemeindevertretung am 14.07.2016 eingestellt worden ist.

Es wird auf das Recht aufmerksam gemacht, dass diese während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen ist und gegen eine Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke gefertigt werden können.

 

Fronhausen, 25.08.2016

Der Gemeindevorstand                                 (Siegel)
der Gemeinde Fronhausen

gez.: Claudia Schnabel
Bürgermeisterin

 

 

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