Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen an öffentlichen Straßen

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Last Updated on 18. Juli 2016 by MartinGrebe

Da in den vergangenen Wochen beinahe täglich Hinweise beim Ordnungsamt der Gemeinde Fronhausen eingingen, dass an verschiedenen Stellen in allen Ortsteilen durch Bäume, Hecken und Sträucher von Privatgrundstücken Verkehrszeichen und Straßenlampen verdeckt werden oder Gehwege kaum noch nutzbar sind, möchten wir Sie hiermit an Ihre Pflichten erinnern.

Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dürfen Anpflanzungen aller Art, Zäune sowie Holzstapel und ähnliche mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände nicht angelegt bzw. errichtet werden, soweit sie in den Lichtraum der Straßen hineinragen oder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch Sichtbehinderung beeinträchtigen können.

Beeinträchtigungen dieser Art können vermieden werden, wenn die Hecken, Sträucher und Bäume auf Privatgrundstücken, die die Sicht auf Verkehrszeichen und –einrichtungen verdecken bzw. in den erforderlichen Sichtdreiecken an Straßenkreuzungen und –einmündungen stehen, regelmäßig zurückgeschnitten werden. Für den jährlichen Rückschnitt der Gewächse sind in der Regel die Monate November bis einschließlich März am besten geeignet, ohne dass die Pflanzen Schaden erleiden. Bei schnellwachsenden Pflanzen sind aber häufig auch im Laufe des Sommers Korrekturschnitte notwendig.

Aufgrund der zahlreichen gemeldeten (Sicht-)Behinderungen bitten wir alle Grundstückseigentümer der Großgemeinde auf jeden Fall umgehend zu prüfen, ob von Ihren Anpflanzungen nachteilige Auswirkungen auf den Straßen-/Fußgängerverkehr ausgehen. Diese sind dann umgehend zu beseitigen!

Wir weisen darauf hin, dass bei Unfällen, die durch Sichtbehinderung verursacht werden, der Grundstückseigentümer haftet.
gez.
Ordnungsamt
der Gemeinde Fronhausen

 

 

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