Abkochempfehlung und Hinweis auf Chlorung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers

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Last Updated on 1. Juli 2016 by MartinGrebe

Das Trinkwasser ist in den unten aufgeführten Gebieten bakteriell verunreinigt, so dass die gesundheitlich unbedenkliche Qualität derzeit nicht gewährleistet ist:

Fronhausen-Kerngemeinde
Fronhausen-Bellnhausen
Fronhausen-Hassenhausen
Fronhausen-Holzhausen
Fronhausen-Oberwalgern
Fronhausen-Sichertshausen

Beachten Sie deshalb bitte die folgenden Empfehlungen:

Leitungswasser nur im abgekochten Zustand trinken!

Das Leitungswasser sollte für folgende Zwecke sprudelnd aufgekocht werden:

  • Zubereitung von Nahrung bzw. Essen und von Getränken, sofern die Speisen bzw. Getränke nicht ohnehin gekocht werden
  • Zubereitung und Waschen von Rohkost (Salat, Obst, Gemüse)
  • Zähneputzen

Falls Sie auf handelsübliches, abgepacktes Wasser ausweichen wollen, bedenken Sie bitte, dass kohlensäurehaltiges Wasser für die Säuglingsernährung nicht geeignet ist.

Körperpflege / Wäsche

Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) und auch für das Waschen der Wäsche kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Der Kontakt mit offenen Wunden sollte vermieden werden.

Maßnahmen der Wasserversorger

Durch die Wasserversorger wurden in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern bereits Desinfektionsmaßnahmen mit Chlor eingeleitet. Bis die erforderliche Desinfektionsmittelkonzentration in allen betroffenen Gebieten erreicht ist, sollte die Abkochempfehlung eingehalten werden.

Der Genuss des gechlorten Wassers ist unbedenklich. Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung ist das Wasser während der Chlorungsmaßnahme jedoch nicht geeignet!

Sobald die Abkochempfehlung aufgehoben werden kann, werden Sie über Rundfunk und Presse informiert.

Die Gesamtübersicht aller betroffenen Gebiete als PDF zum herunterladen.

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