Haushaltssatzung 2016 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2016

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Gemäß § 97 Absatz 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der zur Zeit gültigen Fassung wird nachstehend die Haushaltssatzung der Gemeinde Fronhausen für das Haushaltsjahr 2016 öffentlich bekannt gemacht.

Haushaltssatzung
der Gemeinde Fronhausen für das Haushaltsjahr 2016

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2014 (GVBI. S. 178) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen am 04.02.2016, sowie am 17.03.2016 (Änderungsbeschluss zu § 1) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 6.199.471 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 6.195.885 EUR
mit einem Saldo von 3.586 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 73.509 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von 73.509 EUR
mit einem Überschuss von 77.095 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit
278.907 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.140.100 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.166.590 EUR
mit einem Saldo von – 1.026.490 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.056.822 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 306.699 EUR
mit einem Saldo von 750.123 EUR
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des
Haushaltsjahres von
2.540 EUR
festgesetzt.

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.056.822 EUR festgesetzt. Darin enthalten sind:

Darlehen in Höhe von 146.332 € aus dem Kommunalinvestitionsprogramm Kommunale Infrastruktur des Landes Hessen, sowie

Darlehen in Höhe von 800.000 € aus dem KfW-Sonderprogramm „Flüchtlingseinrichtungen“

§3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2016 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 766.000 EUR festgesetzt. (Energiegesellschaft Lumdatal GmbH; Erhöhung der Beteiligung 250.000 EUR, Ersatzbeschaffung Drehleiter 500.000 EUR, Einführung Digitalfunk 4. Teil 16.000 EUR)

§4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.500.000 EUR festgesetzt.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 420 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.

§6

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan. Die Besetzung frei werdender Stellen bedarf der Freigabe durch die Gemeindevertretung. Gleiches gilt für eventuell befristete Einstellungen. Die Gemeindevertretung kann die Freigabe einem ihrer Ausschüsse gemäß § 62 Abs. 1 S. 3 der Hessischen Gemeindeordnung übertragen.

§7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1  HGO gelten bis zu 5.000 EUR je Sachkonto als unerheblich. In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen; er hat der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben. Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwednungen und Auszahlungen im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 HGO wird auf 5% der veranschlagten Erträge des Ergebnishaushaltes, bzw. der Einzahlungen im Finanzhaushalt festgestellt.

§8

Die Wertgrenzen für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 GemHVO werden wie folgt festgesetzt:

  • 10% der Gesamtinvestitionskosten (einschließlich Folgekosten) bei Gesamtinvestitionskosten bis zu einer Höhe von 1.000.000 EUR
  • 100.000 EUR bei Gesamtinvestitionskosten (einschließlich Folgekosten) von über 1.000.000 EUR

§9

(1) Ansätze für zahlungswirksame Aufwendungen, die in einem Budget veranschlagt sind, werden mit Ansätzen für zahlungswirksame Aufwendungen eines anderen Budgets weder für gegenseitig noch für einseitig deckungsfähig erklärt.

(2) Ansätze für zahlungsunwirksame Aufwendungen, die in einem Budget veranschlagt sind, werden, werden mit Ansätzen für zahlungsunwirksame Aufwendungen eines anderen Budgets weder für gegenseitig noch für einseitig als deckungsfähig erklärt.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die veranschlagten Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen entsprechend.

 

Fronhausen, den 23. März 2016

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Fronhausen

gez. Schnabel
(Bürgermeisterin)

 

2. Genehmigung der Aufsichtsbehörde

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2,3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Genehmigung

A) Gemäß § 103 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich von den in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 der Gemeinde Fronhausen festgesetzten Kredite (1.056.822 €) einen Einzelbetrag in Höhe von 110.490 Euro (i. W. Einhundertzehntausendvierhundertneunzig Euro).

Die Darlehen aus den Mitteln des Hessischen Kommunalinvestitionsprogrammes (KIP) in Höhe von 146.332 € gelten gem. § 11 Absatz 2 Kommunlainvestitionsprogrammgesetz (KIPG) als genehmigt.

B) Gemäß § 102 Absatz 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich von den in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 der Gemeinde Fronhausen festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen (766.000 €) einen Einzelbetrag in Höhe von 16.000 Euro (i. W. Sechzehntausend Euro).

C) Gemäß § 105 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 der Gemeinde Fronhausen festgesetzten Kassenkredite in Höhe von 3.500.00 Euro (i. W. Dreimillionenfünfhunderttausend Euro)

Marburg, 19. April 2016
Kirsten Fründt
Landrätin

 

3. Auslegung der Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung mit der Genehmigung liegt zur Einsichtnahme vom 23. Mai 2016 bis 03. juni 2016 (einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen. Zimmer 15 (Gemeindekasse) zu folgenden Uhrzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:

Montag 14:30 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 8.30 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch 15:30 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr

Fronhausen, 12. Mai 2016

Der Gemeindevorstand

gez. Schnabel
(Bürgermeisterin)

 

 

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