Durch Erlass des hessischen Kultusministeriums ist es möglich, dass Schülerinnen und Schüler in einem Beiblatt zum Schulzeugnis ihr außerschulisches ehrenamtliches und freiwilliges Engagement dokumentieren können. Das Beiblatt zum Zeugnis stellt einerseits eine Möglichkeit der Darstellung ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements dar und ist andererseits ein Kompetenznachweis für junge Engagierte. Insofern weist das Beiblatt seine Besitzerin oder seinen Besitzer als verantwortungsbewusste und kompetente Persönlichkeit aus. Ein Nachweis, der sich sicher für engagierte Schülerinnen und Schüler lohnt. Ein Faltblatt informiert über die Möglichkeit für die Ausstellung eines Beiblattes, beantwortet mögliche Fragen und beinhaltet den Erlasstext.
Die Broschüre sowie weitere Informationen können beim Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit und des Ehrenamtes im Landkreis Marburg-Biedenkopf
unter der E-Mail: angefordert werden.
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