Aus aktuellem Anlass möchten wir auf die Gebote und Verbote des links stehenden Verkehrszeichens hinweisen.
Ein Verkehrsberuhigter Bereich, umgangssprachlich häufig auch Spielstraße genannt, bezeichnet in Deutschland eine mit Verkehrszeichen 325.1 (s. links) beschilderte Straße oder Verkehrsfläche.
Innerhalb dieses Bereiches gilt:
– Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
– Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
– Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
– Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
– Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
– Nach einem Gerichtsurteil ist das Überholen im verkehrsberuhigten Bereich per se ausgeschlossen. In einem verkehrsberuhigten Bereich muss man nicht damit rechnen, überholt zu werden.
Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts-vor-Links gilt nicht.
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Verkehrsregeln.
Ordnungsamt der Gemeinde Fronhausen
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