Bekanntmachung der Offenlegung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar für den Bereich der Gemeinde Fronhausen

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Last Updated on 5. April 2016 by MartinGrebe

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Marburg-Biedenkopf (ohne den Bereich der Stadt Marburg) hat die Bodenrichtwerte für baureifes/bebautes Land und für landwirtschaftliche Nutzflächen zum Stichtag 1. Januar 2016 ermittelt.

Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Bodenrichtwerte gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbidnung mit § 14 Abs. 6 der Hess. Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch für den Bereich der

Gemeinde Fronhausen für die Dauer eines Monats vom 11.04.2016 bis 10.05.2016 in den Diensträumen des Bauamtes der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19 in den nachfolgend aufgeführten Zeiten öffentlich ausliegen:

Dienstags, Donnerstags und Freitags von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, Montags von 14:30 Uhr – 16:00 Uhr und Mittwochs von 15:30 Uhr – 18:00 Uhr.

Jedermann kann von der Geschäftststelle des Gutachterausschusses, Robert-Koch-Straße 17 (Amt für Bodenmanagement), 35037 Maburg, Telefon 0 64 21 / 38 73 33 30, auch nach dieser Bekanntmachung, Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Ebenso werden die Bodenrichtwerte ab Jnui 2016 im Internet unter www.boris.hessen.de für jedermann einsehbar sein.

 

 

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