Last Updated on 19. April 2016 by MartinGrebe
Bauleitplanung der Gemeinde Fronhausen, Ortsteil Fronhausen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan im Bereich „Bellnhäuser Straße“
(Bebauungsplan der Innenentwicklung – Verfahren gemäß § 13a BauGB)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB sowie Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat am 07.05.2015 gemäß § 2 Abs.1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich „Bellnhäuser Straße“ im Ortsteil Fronhausen beschlossen.
(2) Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll das bisher als Gärtnerei genutzte Grundstück als Mischgebiet ausgewiesen und einer optimierten Erschließung und städtebaulichen Nachverdichtung zugeführt werden. Geplant ist die Errichtung von Gebäuden und Wohnungen für das Betreute Wohnen. Die Planaufstellung ist eine Maßnahme im bauplanungsrechtlichen Innenbereich (Nachverdichtung) und wird daher im Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
(3) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen und beschränkt sich auf das Flurstück 65/2 und 65/3 in der Flur 7, Gemarkung Fronhausen.
(4) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
(5) Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB gegeben.
(6) Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
(7) In Ausführung des § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB liegen die Planunterlagen (Plankarte, Begründung und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag) in der Zeit vom
vom 02.05.2016 – 03.06.2016 einschließlich
in der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19, Bauamt, während der allg. Dienststunden zu jedermanns Einsicht in der Verwaltung öffentlich aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist sowie nach Terminvereinbarung die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweise schriftlich oder zu Protokoll.
(8) Gemäß § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
(9) Gemäß § 4b BauGB hat die Gemeinde Fronhausen in Abstimmung mit dem Vorhabenträger das Planungsbüro Holger Fischer aus 35440 Linden mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.
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