Ausscheiden und Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen

Last Updated on 7. April 2016 by MartinGrebe

Nachdem

Herr Manfred Held,

Kirchstraße 12, 35112 Fronhausen OT Oberwalgern

auf sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Fronhausen verzichtet hat, hat er sein Mandat mit Rechtsstellung zum 01.04.2016 gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) unwiderruflich mit sofortiger Wirkung verloren.

Gemäß § 34 Abs. 1 KWG wurde der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages „Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)“, der die Voraussetzung für das Mandat in der Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen erfüllt

Frau Sonja Haese,

Lahnstraße 5, 35112 Fronhausen OT Bellnhausen

als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen berufen. Durch diese Feststellung hat er das Mandat mit Rechtsstellung zum 01.04.2016 erworben.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Fronhausen binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2016 in Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, einzulegen und im Einzelnen zu begründen.

35112 Fronhausen, den 07.04.2016

Der Wahlleiter
der Gemeinde Fronhausen   (Dienstsiegel)
gez.: Achim Batz

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