Last Updated on 23. März 2016 by MartinGrebe
Sträucher, Gebüsche und Hecken sind wichtige Lebensräume für viele Vogelarten und Kleintiere. Der Igel beispielsweise, versteckt sich nicht nur gern im dichten Gestrüpp, sondern zieht dort auch seinen Nachwuchs groß.
Deshalb ist es in Deutschland gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten, Hecken und andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September stark zurückzuschneiden oder zu entfernen.
Weiterhin erlaubt bleiben jedoch der schonende Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses von Hecken und Bäumen oder das Entfernen von Totholz. Aber auch hierbei sollte man in jedem Fall die Brutzeit der Vögel beachten.
gez.
Ordnungsamt der Gemeinde Fronhausen
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