Ausscheiden und Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen

Nachdem

Frau Bürgermeisterin Claudia Schnabel, Auf der SChwärz 11, 35112 Fronhausen OT Fronhausen

ihr Mandat als Gemeindevertreterin der Gemeinde Fronhausen nicht erworben hat, wurde gemäß § 43 Abs. 1 KWG der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags „Initiative Fronhausen (IF“

Herr Marc Schnabel, Auf der Schwärz 11, 35112 Fronhausen OT Fronhausen

als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen berufen.

Durch diese Feststellung hat er das Mandat erworben. Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Fronhausen binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung EInspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2016 in Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, einzulegen.

 

35112 Fronhausen, den 24.03.2016
Der Wahlleiter
der Gemeinde Fronhausen
(Dienstsiegel)
gez.:
Achim Batz

 

 

 

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