Anleinpflicht für Hunde außerhalb der Ortslage in der Brut- und Setzzeit

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Last Updated on 9. März 2016 by MartinGrebe

„Trächtiges Reh von wildernden Hunden gerissen“. „Hund hetzt Rehe über die Straße und verursacht schweren Verkehrsunfall“.

Solche Meldungen häfen sich nach Angabe des Landesjagdverbandes Hessen im Frühjahr in der Presse. Vor allem hochträchtige Rehmütter, die in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt sind und neugeborene Kitze, fallen in diesen Wochen häufig Hundebissen zum Opfer.

Streunende Hunde vertreiben auch Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, WIldente und Wachtel von ihren Nestern. Deren Eier und Junge werden dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern.

Gemäß § 9 der seit Anfanbg 2003 in Kraft getretenden Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) kann von den jeweiligen Kommunen festgelegt werden, wo und wann Hunde an der Leine zu führen sind.

Die Gemeinde Fronhausen bittet daher alle Hundehalter während der Brut- und Setzzeit vom 01. März bsi 15. Juni ihre Hunde außerhalb der Ortslage an der Leine zu führen.
Ordnungsamt
der Gemeinde Fronhausen

 

 

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