Last Updated on 15. Januar 2018 by MartinGrebe
Nach Fertigstellung des Hauses Marburger Straße 4 inklusive Stellplätzen wurde zum Ende des Jahres 2015 durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde das Parken und Halten auf dieser Straßenseite durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 283 (absolutes Haltverbot) verboten. Gemäß den grundsätzlichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung ist damit einhergehend aufgrund der vorhandenen Straßenbreite nun das Halten und Parken auf der gegenüber liegenden Straßenseite erlaubt.
Wir bitten, dabei darauf zu achten, dass nicht auf dem Gehweg und nicht vor Einfahrten geparkt wird. Gegenüber von Einfahrten ist das Parken bei der Breite der Straße zulässig. In den kommenden Wochen wird die Einhaltung der neuen Regelung verstärkt überprüft werden.
Ordnungsamt der
Gemeinde Fronhausen
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